Video-Termin in Ihrer Zeitzone
Das Erstgespräch läuft per Zoom oder Teams, zu einer Zeit, die in Ihren Tag passt. Termine gibt es zwischen 7 und 22 Uhr MEZ, am Wochenende je nach Saison.
Ich übernehme Bewertung, Vermarktung und Beurkundung vor Ort. Wir sprechen per Video zu einer Zeit, die in Ihrer Zeitzone passt. Beurkundet wird per Vollmacht oder im Konsulat, reisen müssen Sie dafür nicht.
Das Erstgespräch läuft per Zoom oder Teams, zu einer Zeit, die in Ihren Tag passt. Termine gibt es zwischen 7 und 22 Uhr MEZ, am Wochenende je nach Saison.
17 Jahre Pfalz, davon viele Verkäufe für Auswanderer in der Schweiz, Spanien, Portugal, USA, Australien und Thailand. Ich kenne den Ablauf.
Vollmacht beim Notar in Neustadt, Beurkundung über die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land oder bei einem Notar im Ausland mit Apostille. Sie müssen für den Verkauf nicht nach Deutschland kommen.
Sie schreiben mir ohne Roaming-Kosten, mit Text, Sprachnachricht, Fotos oder Dokumenten. Ich antworte am selben Tag in Ihrer Tageszeit, auf Deutsch oder Englisch.
Vier Schritte: Video-Erstgespräch, Bewertung vor Ort, Vermarktung ohne Ihre Anwesenheit, Beurkundung per Vollmacht oder über Auslandsvertretung.
Schritt 1: Erstgespräch per Video. Wir sprechen über Ihre Immobilie, Ihren Zeitplan und Ihre steuerliche Lage als Nicht-Resident. Ich frage nach Land, Zeitzone und Sprache. Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung und Energieausweis schicken Sie mir digital. Das Gespräch dauert 60 Minuten und läuft über Zoom oder Teams, zu Ihrer Tageszeit.
Schritt 2: Bewertung und Vermarktungsplan. Ich fahre zu Ihrer Immobilie in der Pfalz und schätze den Wert auf Grundlage der Daten des Gutachterausschusses, vergleichbarer Verkäufe in der Mittelhaardt und meiner Kenntnis der einzelnen Lagen. Den Plan erhalten Sie als PDF, wir besprechen ihn im zweiten Video-Termin.
Schritt 3: Vermarktung. Ich lasse professionelle Fotos machen, wenn es sinnvoll ist auch mit Drohne, bereite die Grundrisse auf und erstelle das Exposé. Die Besichtigungen führe ich persönlich, mit vorqualifizierten Käufern. Jede Woche bekommen Sie einen Bericht: wer da war, was gefragt wurde, welches Angebot vorliegt. Dafür müssen Sie nicht vor Ort sein.
Schritt 4: Beurkundung6. Es gibt drei Wege: Vollmacht beim Notar6 in Neustadt mit einem Vertrauten vor Ort, Beurkundung6 über die zuständige deutsche Auslandsvertretung5 in Ihrem Land, oder Vollmacht beim Notar6 im Ausland mit Apostille oder Legalisation8. Welcher passt, klären wir früh, meist im zweiten Termin.
Als Nicht-Resident sind Sie mit dem Verkauf einer deutschen Immobilie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Doppel-Besteuerung wird über das DBA4 mit Ihrem Wohnsitzland geregelt.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und eine Immobilie in Deutschland privat verkaufen, greift § 49 Absatz 1 Nummer 8 Einkommensteuergesetz1. Ein Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft mit einem deutschen Grundstück zählt zu den inländischen Einkünften und unterliegt der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Nummer 2 Buchstabe f betrifft Veräußerungen im Rahmen eines Gewerbebetriebs.
Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von zwei Faktoren ab. Erstens: der Spekulationsfrist nach § 23 EStG2. Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre, ist die Veräußerung in der Regel nicht steuerbar. Innerhalb der Frist und ohne Selbstnutzungs-Ausnahme entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn. Zweitens: dem Doppelbesteuerungsabkommen4 zwischen Deutschland und Ihrem Wohnsitzland.
Die meisten DBA4 folgen dem OECD-Musterabkommen und weisen das Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen dem Belegenheitsstaat zu, also Deutschland. Ihr Wohnsitzland rechnet die in Deutschland gezahlte Steuer dann meist an oder stellt frei. Welche Methode gilt, regelt das jeweilige Abkommen. In der Datenbank des Bundesfinanzministeriums4 stehen alle deutschen DBA im Volltext.
Beispiel, keine Steuerberatung. Im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen, idealerweise mit DBA4-Erfahrung für Ihr Wohnsitzland. Ich nenne Ihnen gern Steuerberater in der Pfalz, die Distanz-Mandate betreuen.
Es gibt drei übliche Wege: Vollmacht beim Notar6 in Neustadt, Beurkundung6 über die deutsche Auslandsvertretung5, oder Notar6 im Ausland mit Apostille oder Legalisation8.
Weg 1: Vollmacht in Neustadt. Sie benennen eine Vertrauensperson in Deutschland (Familienmitglied, Freundin, Anwältin). Diese Person erhält von Ihnen eine notarielle Verkaufsvollmacht6, mindestens mit beglaubigter Unterschrift, weil das Grundbuchamt Erklärungen nur in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form annimmt (§ 29 GBO7), und unterzeichnet stellvertretend beim Notar6 in Neustadt. Das ist der einfachste Weg, sobald die Vollmacht einmal steht.
Weg 2: deutsche Auslandsvertretung5. Konsularbeamte an deutschen Botschaften und Konsulaten können Vollmachten beurkunden und Unterschriften beglaubigen. Ihre Urkunden stehen denen eines inländischen Notars gleich (§ 10 Konsulargesetz). Nicht jede Vertretung nimmt jede Beurkundung vor, deshalb fragen Sie vorher bei der für Sie zuständigen Botschaft oder dem Konsulat an. Zur Unterschrift erscheinen Sie dort persönlich.
Weg 3: Notar6 im Ausland mit Apostille8. Wo keine deutsche Auslandsvertretung5 beurkundet, kann ein lokaler Notar6 die Erklärung aufnehmen. In den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 bestätigt eine Apostille des Ausstellungsstaats die Urkunde, sonst legalisiert sie die deutsche Auslandsvertretung8. Mit einigen Staaten, darunter Österreich und die Schweiz, hat Deutschland eigene Abkommen, die von dieser Bestätigung befreien können8.
Welcher Weg passt, hängt vor allem von Ihrem Wohnsitzland ab und davon, wie eilig und wie verwickelt der Fall ist. Ich kläre das mit Ihnen im zweiten Video-Termin und stelle den Kontakt zum Notariat6 in Neustadt her, mit dem ich seit Jahren zusammenarbeite.
Was ich mitbringe: Kontakte zu Käufern in der Mittelhaardt, Marktdaten, eine gezielte Vermarktung und Erreichbarkeit über Zeitzonen hinweg.
Käufer-Netzwerk. Ich kenne die Familien, die in der Mittelhaardt ein gutes Haus suchen, seit Jahren persönlich. Viele meiner Verkäufe gehen an vorgemerkte Interessenten, oft bevor das Objekt in Portalen erscheint. Für Sie als Eigentümer aus der Distanz heißt das: weniger Besichtigungen, eine kürzere Vermarktungszeit und Anfragen, die schon vorqualifiziert sind.
Marktdaten. Ich arbeite mit den Bodenrichtwerten und Verkaufsdaten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz, der für Neustadt zuständig ist10, ergänze sie mit eigenen Vergleichsverkäufen aus Haardt, Mussbach, Diedesfeld, Gimmeldingen und der gesamten Mittelhaardt. Hier kommt es auf die genaue Lage an: Der Hang Richtung Weinberg ist ein anderer Markt als die Ortsmitte.
Gezielte Vermarktung. Ich stelle eine Immobilie nicht auf zwölf Portale gleichzeitig. Für jedes Objekt überlege ich, wer als Käufer in Frage kommt, und spreche diese Leute gezielt an. Dazu gehören ein ausführliches Exposé, professionelle Fotos und in vielen Fällen eine eigene Website für das Objekt.
Erreichbarkeit. Sie erreichen mich über WhatsApp ohne Roaming-Kosten, per E-Mail mit Antwort am selben Tag und telefonisch zu Ihrer Tageszeit. Termine liegen in der Regel zwischen 7 und 22 Uhr MEZ, am Wochenende je nach Saison. Ich spreche Deutsch, auf Wunsch führe ich Termine auch auf Englisch.
Sie sagen mir Land und Zeitzone, ich rufe zu Ihrer Tageszeit zurück.
Einen Online-Kalender zum Selbstbuchen gibt es bei mir nicht. Sie hinterlassen mir Name, E-Mail, Land und Zeitzone sowie die Adresse Ihrer Pfalz-Immobilie. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags zurück und schlage Ihnen zwei bis drei Termine vor, die in Ihre Tageszeit passen.
Termine sind in der Regel zwischen 7 und 22 Uhr MEZ. Termine am Wochenende biete ich je nach Saison an. Das Erstgespräch dauert rund 60 Minuten und findet per Zoom oder Microsoft Teams statt. Wir sprechen Deutsch oder Englisch.
Für kurze Rückfragen zwischendurch erreichen Sie mich am schnellsten über WhatsApp unter +49 179 4498559, auch international ohne Roaming-Kosten für Sie.
60 Minuten zu Ihrer Tageszeit, über Immobilie, Zeitplan und Ihre steuerliche Lage als Nicht-Resident. Grundbuch, Wohnflächenberechnung und Energieausweis schicken Sie digital.
Ich fahre zur Immobilie und bewerte sie nach drei Verfahren, mit Daten des Gutachterausschusses und Vergleichsverkäufen aus der Mittelhaardt. Den Vermarktungsplan bekommen Sie als PDF, wir besprechen ihn im 2. Video-Termin.
Fotos, wenn sinnvoll mit Drohne, und Exposé. Ich besichtige persönlich mit vorqualifizierten Käufern und berichte Ihnen jede Woche, wer da war und welche Angebote vorliegen.
Eine Vertrauensperson in Neustadt mit Vollmacht, die Beurkundung über die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land oder ein Notar im Ausland mit Apostille oder Legalisation.
Von Bad Dürkheim bis Maikammer, mit Schwerpunkt Neustadt an der Weinstraße.
Wer im Ausland wohnt und eine in Deutschland gelegene Immobilie privat verkauft, erzielt mit einem steuerbaren Gewinn nach § 49 Absatz 1 Nummer 8 EStG1 inländische Einkünfte. Diese sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuer anfällt, richtet sich vor allem nach § 23 EStG2 (Spekulationsfrist) und dem Doppelbesteuerungsabkommen4. Beispiel, keine Steuerberatung. Im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen, idealerweise mit DBA4-Erfahrung.
Die meisten deutschen DBA4 folgen dem OECD-Muster und ordnen das Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen dem Belegenheitsstaat zu, also Deutschland. Ihr Wohnsitzland rechnet die gezahlte deutsche Steuer entweder an oder stellt die Einkünfte frei. Welche Methode gilt, regelt das jeweilige Abkommen. Volltexte aller DBA4 finden Sie in der Datenbank des Bundesfinanzministeriums4. Beispiel, keine Steuerberatung.
Sie erklären den Verkauf in beiden Ländern: in Deutschland über eine beschränkte Steuererklärung, in Ihrem Wohnsitzland nach dortigem Recht. Das DBA4 bestimmt, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie das andere Land doppelte Belastung vermeidet: durch Anrechnung oder Freistellung. Ein Steuerberater mit DBA4-Erfahrung sollte beide Erklärungen koordinieren. Beispiel, keine Steuerberatung.
Beides ist gangbar. Eine Vollmacht in Neustadt nutzt eine Vertrauensperson vor Ort als Stellvertreter. Das ist einfach, sobald die Vollmacht steht. Eine Beurkundung6 über die deutsche Auslandsvertretung5 erspart Ihnen die Reise nach Deutschland, setzt aber einen Termin im Konsulat5 oder in der Botschaft5 voraus. Welcher Weg passt, hängt vor allem von Ihrem Wohnsitzland und Ihrem Zeitplan ab, manchmal auch von Ihrer persönlichen Lage.
Nein. Konsularbeamte beurkunden nach pflichtgemäßem Ermessen und nur, soweit es nötig ist, und nicht an jedem Ort gibt es Konsularbeamte, die jede gewünschte Beurkundung vornehmen können5. Das Auswärtige Amt5 rät deshalb, vorher Kontakt mit der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat aufzunehmen. Dort erfahren Sie auch Termine und Gebühren.
Die Frist nach § 23 EStG2 bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung. Ein Wegzug ins Ausland unterbricht die Frist nicht. Maßgeblich sind die notariellen Stichtage. Liegen mehr als zehn Jahre dazwischen, ist die Veräußerung in der Regel nicht steuerbar. Komplexer wird es bei Selbstnutzungs-Ausnahmen. Beispiel, keine Steuerberatung. Im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.
Die Beurkundung6 des Kaufvertrags in Deutschland erfolgt auf Deutsch. Wenn Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, ordnet der Notar6 einen vereidigten Dolmetscher hinzu, oder Sie lassen sich vertreten. Für Vollmachten, die im Ausland beurkundet6 werden, gelten die Regeln der dortigen Vertretung beziehungsweise des dortigen Notariats6. Eine Vollmacht von einem ausländischen Notar braucht je nach Land eine Apostille oder Legalisation8, bei fremdsprachigem Text zusätzlich eine Übersetzung ins Deutsche.
Ja. WhatsApp läuft über mobile Daten oder WLAN, nicht über das klassische Mobilfunknetz, deshalb entstehen für Sie keine Roaming-Kosten. Sie erreichen mich über +49 179 4498559 mit Text, Sprachnachricht, Bildern oder Dokumenten. Für längere Gespräche vereinbaren wir einen Video-Termin. Ich antworte in der Regel am selben Tag in Ihrer Tageszeit.
Sie sagen mir Land und Zeitzone, ich schlage zwei bis drei Termine vor, die in Ihre Tageszeit fallen. Termine sind in der Regel zwischen 7 und 22 Uhr MEZ, am Wochenende je nach Saison. Das Gespräch läuft über Zoom oder Microsoft Teams und dauert rund 60 Minuten. Sie erhalten vorab eine kurze Agenda, im Anschluss schriftliche Notizen mit den nächsten Schritten.
Vor jeder Besichtigung kläre ich Finanzierung, Eigenkapital und Zeitlinie. Bei ernsthaften Interessenten lasse ich mir eine Finanzierungsbestätigung der Bank vorlegen, bei Bargeld-Käufern eine Liquiditätsbestätigung. Sie bekommen wöchentlich einen Bericht: wer war da, welche Fragen gab es, welche Angebote liegen vor. Zum Notar geht es erst, wenn die Bonität schriftlich belegt ist.
Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher das Halbteilungsprinzip: Ist der Makler für Verkäufer und Käufer tätig, zahlen beide die Provision in gleicher Höhe (§ 656c BGB3). Beauftragt nur eine Seite den Makler, darf sie höchstens die Hälfte an die andere Seite weitergeben und bleibt selbst mindestens in gleicher Höhe verpflichtet (§ 656d BGB9). Höhe und Fälligkeit halten wir vor jedem Auftrag schriftlich im Maklervertrag fest.
Nein. Die Vermarktung läuft komplett von der Pfalz aus: Bewertung, Fotos, Exposé, Besichtigungen, Verhandlung. Der Kontakt zu Ihnen läuft über Video, Telefon und WhatsApp. Sie können gern persönlich nach Deutschland kommen, nötig ist es aber nicht. Auch die Beurkundung6 ist über Vollmacht oder Auslandsvertretung5 lösbar, ohne dass Sie reisen müssen.
Schreiben Sie mir über das Formular oder direkt per WhatsApp an +49 179 4498559. Ich melde mich zu Ihrer Tageszeit.
Sie nennen mir Land und Zeitzone. Ich melde mich innerhalb eines Werktags und schlage zwei bis drei Termine vor, die in Ihre Tageszeit fallen. Wir sprechen Deutsch oder Englisch.
Wenn Sie Ihre Situation zuerst kurz besprechen möchten, rufen Sie mich direkt an.