Neutraler Dritter
Ich vertrete keine Seite. Ich begleite Sie beide durch den Verkauf — sachlich, lösungsorientiert, in Ihrem Tempo. Das ist die Rolle, die hier zählt.
Ich begleite Sie beide durch den Verkauf Ihrer gemeinsamen Immobilie — als neutraler Dritter, beidseitig informiert, in Ihrem Tempo. Erste sachliche Einschätzung in 24 Stunden, ohne Verpflichtung.
Ich vertrete keine Seite. Ich begleite Sie beide durch den Verkauf — sachlich, lösungsorientiert, in Ihrem Tempo. Das ist die Rolle, die hier zählt.
Jeder Schritt — eingegangenes Angebot, Termin, Preisansatz — erreicht Sie beide gleichzeitig und schriftlich. Kein Informationsgefälle, keine Mehrfach-Erklärungen.
Diplom-Kaufmann mit Steuer-Schwerpunkt: §23 EStG Spekulationsfrist, §1373-1378 BGB Zugewinn, §656c BGB Provisionsteilung — Eckpunkte sauber für Ihren Anwalts-Termin aufbereitet.
Vollmacht-Pattern, separate Termine, getrennte Beurkundung — der Ablauf funktioniert auch wenn Sie nicht mehr zusammen wohnen.
Bewertung mit Stichtag, beidseitig abgestimmte Strategie, Verkauf bis zur Beurkundung — jeder Schritt für Sie beide nachvollziehbar.
Ich strukturiere den Verkauf einer gemeinsamen Immobilie in drei klar abgegrenzten Phasen. So wissen Sie beide jederzeit, wo wir stehen und welche Entscheidung als nächstes ansteht.
Phase 1 — Bewertung. Ich erstelle eine Marktpreiseinschätzung nach den drei in der ImmoWertV verankerten Verfahren: Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren. Bei Trennungs-Konstellationen ist der Wert-Stichtag besonders relevant, weil er sowohl für die Vermarktung als auch für familienrechtliche Berechnungen herangezogen werden kann. Datengrundlage sind aktuelle Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses Rheinland-Pfalz und vergleichbare Verkäufe in der Pfalz.
Phase 2 — Strategie. Den Vermarktungs-Plan stimme ich mit Ihnen beiden gemeinsam ab — Preisansatz, Zielgruppe, Kommunikationskanäle, Besichtigungs-Logistik. Jede Festlegung halte ich schriftlich fest, damit beide Seiten denselben Informationsstand haben.
Phase 3 — Verkauf. Vom Exposé über die Besichtigungen bis zur Beurkundung beim Notar koordiniere ich den Ablauf. Die Erlös-Aufteilung nach Beurkundung erfolgt gemäß Ihrer Vereinbarung beziehungsweise — falls vorhanden — gemäß Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Hier arbeite ich, wenn gewünscht, eng mit Ihrem Familienrechts-Anwalt zusammen.
Spekulationsfrist nach §23 EStG5, Zugewinngemeinschaft §1373 ff. BGB1, hälftige Provisionsteilung §656c BGB4 — die drei Pflicht-Themen, sachlich erklärt.
Drei rechtliche und steuerliche Themen begegnen mir bei jeder Trennungs-Konstellation. Ich nenne Ihnen hier die Eckpunkte, damit Sie beide auf demselben Informationsstand in das Gespräch mit Steuerberater und Anwalt gehen.
Spekulationsfrist nach §23 EStG5. Bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung kann der Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig sein. Ausnahme: Die Immobilie wurde im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst genutzt. Beispielrechnung: Anschaffung 2018 für 380.000 Euro, Verkauf 2026 für 540.000 Euro — bei reiner Selbstnutzung beider Partner bis zum Verkauf greift die Eigennutzungs-Ausnahme. Zieht ein Partner aus und vermietet seinen Anteil an den anderen, kann das die Ausnahme für diesen Anteil aufheben. Beispiel — keine Steuerberatung. Im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.
Zugewinngemeinschaft (§1373 ff. BGB1). Im gesetzlichen Güterstand wird bei Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Anfangsvermögen (Eheschließung) und Endvermögen (Zustellung Scheidungsantrag) werden gegenübergestellt; der Ausgleichsanspruch beträgt die Hälfte der Differenz der beiden Zugewinne (§1378 BGB3). Der Verkaufserlös fließt also nicht automatisch zur Hälfte an jeden — die familienrechtliche Berechnung6 kann zu einer anderen Aufteilung führen. Beispiel — keine Rechtsberatung. Im Einzelfall Familienrechts-Anwalt hinzuziehen.
Hälftige Provisionsteilung (§656c BGB4). Seit Dezember 2020 trägt bei Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher der Käufer maximal die Hälfte der vereinbarten Maklerprovision. Das gilt auch in der Trennungs-Konstellation und ist von beiden verkaufenden Parteien gemeinsam zu beachten.
Vollmacht-Pattern, separate Termine, beidseitige Information — der Ablauf funktioniert auch über zwei Wohnsitze hinweg.
Häufig wohnen die Partner zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr gemeinsam in der Immobilie. Der Ablauf bleibt dadurch nicht stehen — er braucht nur eine sauber organisierte Logistik.
Vollmacht-Pattern. Sie können sich gegenseitig oder eine dritte Person mit notarieller Vollmacht ausstatten, sodass für einzelne Schritte nicht beide Parteien physisch anwesend sein müssen. Üblich ist eine Vollmacht für die Vermarktungsphase (Besichtigungen, Verhandlung) und eine separate Beurkundungs-Vollmacht. Den genauen Vollmacht-Umfang stimmen Sie mit Ihrem Notar7 ab; ich begleite Sie bei der Formulierung der Bevollmächtigung im Verkaufsprozess.
Beidseitige Information. Jeden inhaltlichen Schritt — eingegangenes Angebot, geänderter Preisansatz, Termin-Verschiebung — kommuniziere ich an Sie beide gleichzeitig und schriftlich. So entsteht kein Informationsgefälle. Beide Parteien erhalten jede Unterlage in identischer Form.
Termin-Logistik. Erstgespräche, Bewertungs-Termine und Strategie-Abstimmungen führe ich auf Wunsch separat — entweder mit jedem Partner einzeln oder gemeinsam. Beurkundung beim Notar7 erfolgt wahlweise als gemeinsamer Termin oder über die genannte Beurkundungs-Vollmacht. Beide Varianten sind im deutschen Beurkundungsrecht etabliert.
Diplom-Kaufmann, 13 Jahre Pfälzer Markt, IHK-Sachkundeprüfung §34c GewO — und die Rolle, beide Seiten zu begleiten, nicht eine.
Mein Hintergrund. Ich bin Diplom-Kaufmann und seit dreizehn Jahren auf dem Pfälzer Immobilienmarkt tätig — Schwerpunkt Mittelhaardt zwischen Bad Dürkheim und Landau. Die IHK-Sachkundeprüfung nach §34c GewO habe ich abgelegt; in meiner Beratungsarbeit liegt der Fokus auf den steuerlichen und rechtlichen Aspekten von Immobilienverkäufen.
Meine Rolle bei Trennungs-Konstellationen. Ich vertrete weder die eine noch die andere Seite. Ich begleite Sie beide durch den Verkauf — als sachlicher Begleiter, der den Markt, die Steuerseite und die Beurkundungs-Logistik kennt. Der Ablauf ist transparent: Beide Parteien erhalten jede Information identisch, jede Entscheidung halte ich schriftlich fest, jeder Schritt wird gemeinsam abgestimmt.
Was das im Alltag heißt. Ich strukturiere die Phasen, übernehme die Koordination zwischen Ihnen beiden, Notar und gegebenenfalls Ihrem Steuerberater und Familienrechts-Anwalt, und sorge dafür, dass der Verkauf in einem Tempo abläuft, das beide Parteien tragen. Persönliche oder rechtliche Konfliktthemen außerhalb des Verkaufs sind nicht mein Bereich — dafür bringe ich Sie auf Wunsch mit den passenden Fachpersonen in Kontakt.
Drei-Verfahren-Bewertung mit Stichtag, persönliches Gespräch — auf Wunsch auch getrennt geführt.
Der erste Schritt ist eine Marktpreiseinschätzung Ihrer Immobilie. Ich nehme die Bewertung nach den drei in der ImmoWertV verankerten Verfahren vor — Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert — und lege einen klaren Stichtag fest. Datengrundlage sind die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses Rheinland-Pfalz und aktuelle Pfälzer Vergleichsverkäufe.
Das persönliche Gespräch dazu führe ich gerne gemeinsam mit Ihnen beiden — wenn Sie das bevorzugen, auch getrennt in zwei separaten Terminen. Das Ergebnis erhalten beide Parteien in identischer schriftlicher Form. Eine Verpflichtung zum nächsten Schritt entsteht aus der Marktpreiseinschätzung nicht.
Drei-Verfahren-Bewertung nach ImmoWertV. Klarer Stichtag, der für Vermarktung und familienrechtliche Berechnung herangezogen werden kann.
Vermarktungs-Plan gemeinsam mit Ihnen beiden — Preisansatz, Zielgruppe, Kommunikationskanäle, Besichtigungs-Logistik. Schriftlich festgehalten.
Exposé, Besichtigungen, Verhandlung. Erlös-Aufteilung gemäß Ihrer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung.
Gemeinsamer Beurkundungs-Termin — oder über getrennte Vollmachten, wenn Sie nicht zusammen erscheinen können oder möchten.
Von Bad Dürkheim bis Maikammer, mit Schwerpunkt Neustadt an der Weinstraße. Persönliche Vermarktung statt Massenportal-Streuung.
Nach §23 EStG5 ist der Veräußerungsgewinn bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme greift, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Zieht ein Partner früher aus und überlässt seinen Anteil entgeltlich, kann die Ausnahme für diesen Anteil entfallen. Beispiel — keine Steuerberatung. Im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft1 wird bei Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs jedes Partners ermittelt. Anfangsvermögen zur Eheschließung und Endvermögen zur Zustellung des Scheidungsantrags werden verglichen. Der Ausgleichsanspruch nach §1378 BGB3 beträgt die Hälfte der Differenz der beiden Zugewinne. Der Verkaufserlös der Immobilie fließt damit nicht automatisch hälftig — die Aufteilung folgt der familienrechtlichen Berechnung6. Beispiel — keine Rechtsberatung. Im Einzelfall Familienrechts-Anwalt hinzuziehen.
Ein gemeinsamer Verkauf setzt grundsätzlich die Zustimmung beider Eigentümer voraus. Liegt nur einseitig ein Verkaufswunsch vor, bestehen mehrere familienrechtlich6 geregelte Wege — etwa die Auseinandersetzung im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung oder, in seltenen Fällen, die Teilungsversteigerung nach §180 ZVG. Welcher Weg passend ist, klärt ein Familienrechts-Anwalt. Meine Rolle setzt erst ein, wenn beide Seiten den Verkauf gemeinsam tragen.
Üblich sind zwei notariell beurkundete Vollmacht-Varianten: erstens eine Verkaufs-Vollmacht für die Vermarktungsphase, zweitens eine separate Beurkundungs-Vollmacht für den eigentlichen Kaufvertragstermin. Bevollmächtigt werden kann der andere Partner oder eine dritte Vertrauensperson. Den Vollmacht-Umfang formuliert Ihr Notar7; ich stimme die nötigen Inhalte mit ihm im Verkaufsprozess ab.
Nach §656c BGB4 gilt seit Dezember 2020 bei Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher: Wird sowohl die Verkäufer- als auch die Käuferseite vertreten, ist die Provision von beiden Seiten zu gleichen Teilen zu tragen. Die Verkäuferprovision darf nicht höher sein als die Käuferprovision. Innerhalb der Trennungs-Konstellation tragen Sie beide Verkäuferseiten Ihren Anteil gemeinsam — die Aufteilung untereinander folgt Ihrer Vereinbarung.
Steuerlich relevant ist nicht der Erlös, sondern der Veräußerungsgewinn — Verkaufspreis abzüglich Anschaffungs- und Veräußerungskosten. Greift §23 EStG5, wird der Gewinn jedem Eigentümer entsprechend seines Miteigentumsanteils zugerechnet und in dessen Einkommensteuer veranlagt. Die familienrechtliche Aufteilung6 des Erlöses (Zugewinnausgleich, Vereinbarung) ist davon getrennt zu betrachten. Beispiel — keine Steuerberatung. Im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.
Familienrechtlich6 ist für das Endvermögen im Sinne von §1376 BGB2 der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich. Für die Vermarktung dagegen ist der aktuelle Marktwert zum Zeitpunkt des Verkaufs entscheidend. Beide Stichtage können auseinanderfallen. Ich weise in der Marktpreiseinschätzung den Stichtag aus und kann auf Wunsch einen zusätzlichen Stichtag für familienrechtliche Zwecke kennzeichnen — die belastbare Bewertung dafür erfolgt durch einen vereidigten Sachverständigen.
Eine schriftliche Vereinbarung ist nicht zwingend Voraussetzung für den Verkauf, aber dringend zu empfehlen. Sie regelt, wie der Erlös aufgeteilt wird, wer eventuell verbleibende Darlehensraten trägt und wie mit Anrechnungen umgegangen wird. Diese Vereinbarung formuliert ein Familienrechts-Anwalt6 — gegebenenfalls notariell7 beurkundet. Ich koordiniere im Verkauf so, dass die Auszahlung gemäß Ihrer Vereinbarung erfolgen kann.
Die Beurkundung kann an jedem deutschen Notariat7 erfolgen — örtliche Zuständigkeit besteht nicht. Möglich ist ein gemeinsamer Termin in der Pfalz, eine Vertretung durch Beurkundungs-Vollmacht oder die Beurkundung an einem dritten Ort, an dem beide Parteien zusammenkommen. Der Käufer-Notar koordiniert die Termin-Logistik; ich begleite die Abstimmung mit dem Notariat während des gesamten Verkaufsprozesses.
Der Verkauf einer gemeinsamen Immobilie nach einer Trennung ist eine sachliche Aufgabe — sie braucht einen klaren Ablauf, beidseitige Information und einen Begleiter, der die steuerlichen, rechtlichen und logistischen Eckpunkte kennt. Ich übernehme diese Rolle als neutraler Dritter und strukturiere den Prozess so, dass Sie beide jederzeit denselben Informationsstand haben. Der nächste Schritt ist die Marktpreiseinschätzung Ihrer Immobilie — auf Wunsch in einem gemeinsamen oder in zwei separaten Gesprächen, ohne Verpflichtung zum weiteren Schritt.
Drei-Verfahren-Bewertung mit klarem Stichtag. Persönliches Gespräch — auf Wunsch in zwei separaten Terminen. Ohne Verpflichtung zum nächsten Schritt.
Wenn Sie Ihre Situation zuerst kurz besprechen möchten, rufen Sie mich direkt an. Kein Sekretariat, keine Warteschleife.