Grundsteuer-Reform Neustadt 2026: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Stand · 26. Juli 2026 12 Min Lesezeit · 2152 Wörter
Dennis Will
Dennis Will · Geschäftsführer, Diplom-Kaufmann, IHK-Sachkundepruefung §34c GewO, Neustadt-Spezialist seit 13 Jahren
Diplom-Kaufmann · 13 Jahre · IHK §34c GewO
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  1. Wie funktioniert die neue Grundsteuer ab 2025 in Rheinland-Pfalz?
  2. Welche Bodenrichtwerte gelten in Neustadt und was bedeuten sie für die Grundsteuer?
  3. Wie prüfe ich meinen Grundsteuerbescheid in Neustadt richtig?
  4. Warum zahle ich mehr oder weniger Grundsteuer als vorher?
  5. Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Neustadt – wie hoch ist die neue Grundsteuer?
  6. Was hat die Grundsteuer-Reform mit dem Verkehrswert meiner Immobilie zu tun?
  7. Häufige Fragen

Wie funktioniert die neue Grundsteuer ab 2025 in Rheinland-Pfalz?

Die neue Grundsteuer basiert in Rheinland-Pfalz auf dem Bundesmodell und wird in drei Schritten berechnet: Grundsteuerwert, Messbetrag, Grundsteuer. Alle rund 2,5 Millionen Grundstücke in RLP wurden neu bewertet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Grundsteuer-Bewertung für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf völlig veralteten Einheitswerten von 1964 (in den alten Bundesländern) beruhte. Rheinland-Pfalz hat sich – anders als Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen – gegen ein eigenes Landesmodell entschieden und wendet das Bundesmodell an. Laut Finanzministerium RLP wurden insgesamt rund 2,5 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im Land neu bewertet. Der Stichtag für die Hauptfeststellung war der 1. Januar 2022. Das bedeutet: Alle wertbildenden Faktoren (Bodenrichtwert, Gebäudeart, Baujahr, Mietniveau) wurden zum 1. Januar 2022 erfasst. Änderungen, die in 2024 eingetreten sind, mussten bis 31. Dezember 2025 angezeigt werden, Änderungen in 2025 bis 30. April 2026. Die Steuermesszahl beträgt für Wohn- und Geschäftsgrundstücke einheitlich 0,031 Prozent (das entspricht 0,31 Promille). Erbbaugrundstücke unterliegen einer reduzierten Steuermesszahl von 0,035 Promille. Der Hebesatz wird von jeder Kommune individuell festgelegt. Neustadt liegt mit 505 Prozent unter dem Durchschnitt vergleichbarer Städte in Rheinland-Pfalz (Landesdurchschnitt für Städte mit 50.000 bis 150.000 Einwohnern: 528,5 Prozent). Zum Vergleich: Speyer hat 450 Prozent, Kirrweiler und Haßloch jeweils 465 Prozent Hebesatz. Das Finanzministerium RLP hat im September 2024 für alle Kommunen aufkommensneutrale Hebesätze errechnet – das Ziel war, dass die Gesamteinnahmen der Kommunen durch die Reform nicht steigen, auch wenn sich die Last zwischen einzelnen Eigentümern verschieben kann.

Welche Bodenrichtwerte gelten in Neustadt und was bedeuten sie für die Grundsteuer?

Bodenrichtwerte in Neustadt variieren stark nach Lage: Kernstadt gute Lage 790 Euro pro Quadratmeter, Hambach 780 Euro, Haardt 730 Euro. Diese Werte fließen direkt in die Grundsteuer-Berechnung ein.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden und wird vom Gutachterausschuss alle zwei Jahre ermittelt. Er beschreibt den relativen Bodenwert in Euro pro Quadratmeter für Grundstücke, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen. In Rheinland-Pfalz können Eigentümer die Bodenrichtwerte über das zentrale Informationssystem BORIS RLP abrufen. Für Neustadt liegen die Durchschnittswerte zum Stichtag 1. Januar 2024 vor. Die Kernstadt weist die höchsten Werte auf (bis 790 Euro pro Quadratmeter in guter Lage), gefolgt von Hambach (780 Euro) und Haardt (730 Euro). Für gemischte Bauflächen erreicht die Kernstadt Neustadt in guter Lage Höchstwerte von 1.260 Euro pro Quadratmeter. Landwirtschaftliche Flächen und Weingärten werden deutlich niedriger bewertet: Weingärten erzielen in Königsbach bis zu 12 Euro, Ackerland zwischen 1,30 und 3,30 Euro, Waldflächen 0,40 Euro. Wichtig: Der Bodenrichtwert ist nicht identisch mit dem Grundsteuerwert. Im Bundesmodell fließen neben dem Bodenrichtwert auch die durchschnittlichen Nettokaltmieten am jeweiligen Standort ein. Diese Mietniveau-Tabellen werden vom Statistischen Bundesamt bereitgestellt und sind nach Gemeinden differenziert. Für Neustadt bedeutet das: Selbst bei identischem Bodenrichtwert kann die Grundsteuer unterschiedlich ausfallen, wenn das Mietniveau in einem Stadtteil höher liegt. Eigentümer sollten im Grundsteuerwertbescheid prüfen, ob der für ihr Grundstück angesetzte Bodenrichtwert plausibel ist. Abweichungen nach oben können darauf hindeuten, dass das Finanzamt eine bessere Lage angenommen hat, als tatsächlich vorliegt.

Wie prüfe ich meinen Grundsteuerbescheid in Neustadt richtig?

Jeder Eigentümer erhält drei Bescheide: Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt, Grundsteuerbescheid von der Stadt. Prüfen Sie Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksart und Hebesatz.

Die Stadt Neustadt hat die Grundsteuerbescheide für 2025 ab dem 20. Januar 2025 versandt. Das dreistufige Verfahren führt zu drei separaten Bescheiden. Der Grundsteuerwertbescheid (vom Finanzamt) weist den ermittelten Grundsteuerwert aus – dieser basiert auf Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart, Baujahr und Mietniveau. Der Grundsteuermessbescheid (ebenfalls Finanzamt) multipliziert diesen Wert mit der Steuermesszahl 0,031 Prozent und ergibt den Grundsteuermessbetrag. Erst der Grundsteuerbescheid (von der Stadt Neustadt) enthält die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer und die Zahlungsaufforderung. Konkret sollten Eigentümer folgende Punkte prüfen: (1) Bodenrichtwert – Wurde der zutreffende Richtwert für Lage und Grundstücksart angesetzt? Abweichungen um 10 bis 20 Prozent sind in Randzonen von Bodenrichtwertzonen möglich, größere Differenzen sollten hinterfragt werden. (2) Wohnfläche – Stimmt die im Bescheid genannte Wohnfläche mit der tatsächlichen Fläche überein? Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in die Bauunterlagen. (3) Baujahr – Ist das korrekte Baujahr erfasst? Bei Kernsanierungen kann das fiktive Baujahr abweichen. (4) Grundstücksart – Wurde die richtige Kategorie gewählt (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum)? (5) Hebesatz – Ist der Hebesatz 505 Prozent korrekt angewendet worden? (6) Förderungen – Wurde eine mögliche Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder eine reduzierte Steuermesszahl für denkmalgeschützte Gebäude berücksichtigt? Bei festgestellten Fehlern kann Einspruch eingelegt werden. Gegen den Grundsteuerwert- und Messbescheid ist das Finanzamt zuständig, gegen den Grundsteuerbescheid die Stadtverwaltung Neustadt (Abteilung Steuern, Telefon 06321/855-1423, -1351, -1243 oder -1451). Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Wichtig: Auch wenn Einspruch eingelegt wurde, muss die Grundsteuer fristgerecht gezahlt werden. Wird dem Einspruch später stattgegeben, erfolgt eine Erstattung. Das Landesamt für Steuern RLP weist darauf hin, dass aufgrund der hohen Arbeitsbelastung auf Eingangsbestätigungen verzichtet werden kann – durch die fehlende Rückmeldung entstehen aber keine Nachteile.

Warum zahle ich mehr oder weniger Grundsteuer als vorher?

Die Reform verschiebt die Steuerlast zwischen Eigentümern. Wer in guter Lage mit hohem Bodenrichtwert wohnt, zahlt oft mehr. Wer in mäßiger Lage oder mit älterem Gebäude sitzt, kann entlastet werden. Aufkommensneutralität gilt nur gesamt.

Die Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform bezieht sich auf die Gesamteinnahmen der Kommune, nicht auf den einzelnen Eigentümer. Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz hat im September 2024 für alle Städte und Gemeinden aufkommensneutrale Hebesätze errechnet. Neustadt hat sich bei der Festsetzung an diesen Empfehlungen orientiert (Hebesatz 505 Prozent). Dennoch kann die individuelle Grundsteuer erheblich steigen oder sinken. Gründe für eine Mehrbelastung: (1) Lage – Immobilien in guten Lagen mit hohen Bodenrichtwerten (Kernstadt Neustadt, Hambach, Haardt) werden im Bundesmodell deutlich höher bewertet als im alten System. (2) Mietniveau – Das Bundesmodell nutzt durchschnittliche Nettokaltmieten als Bewertungsfaktor. In Neustadt liegt das Mietniveau laut Mietniveau-Tabelle des Statistischen Bundesamts über dem Pfalz-Durchschnitt, was die Bewertung erhöht. (3) Grundstücksgröße – Große Grundstücke wirken sich stärker aus als früher. Gründe für eine Entlastung: (1) Ältere Gebäude – Baujahr vor 1980 führt im Bundesmodell zu niedrigeren Werten. (2) Mäßige Lage – Randlagen mit niedrigen Bodenrichtwerten (z. B. Stadtrand Neustadt 240 Euro pro Quadratmeter) werden weniger stark besteuert. (3) Kleine Wohnfläche – Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit geringer Quadratmeterzahl profitieren oft. Viele Eigentümer haben Einspruch gegen die Grundsteuerwert- und Messbescheide eingelegt. Haus und Grund Rheinland-Pfalz berichtet, dass tausende Einsprüche landesweit anhängig sind. Die Gerichte prüfen derzeit insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells. Ein häufig kritisierter Punkt: Das Bundesmodell behandelt Einfamilienhäuser in guten Lagen deutlich härter als Geschäftsgrundstücke. Ob das Bundesverfassungsgericht hier nachsteuert, bleibt abzuwarten. Bis dahin gilt: Die Grundsteuer ist fristgerecht zu zahlen, auch wenn Einspruch eingelegt wurde.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Neustadt – wie hoch ist die neue Grundsteuer?

Beispiel Einfamilienhaus Neustadt Kernstadt, gute Lage, 800 Quadratmeter Grundstück, 150 Quadratmeter Wohnfläche, Baujahr 1980, Bodenrichtwert 790 Euro: Grundsteuerwert rund 350.000 Euro, Messbetrag 108,50 Euro, Grundsteuer bei 505 Prozent Hebesatz rund 548 Euro jährlich.

Die Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell ist komplex, weil mehrere Faktoren zusammenspielen. Ich zeige das an einem konkreten Beispiel für Neustadt. Annahme: Einfamilienhaus in der Kernstadt Neustadt, gute Lage, Bodenrichtwert 790 Euro pro Quadratmeter, Grundstücksgröße 800 Quadratmeter, Wohnfläche 150 Quadratmeter, Baujahr 1980. Schritt 1: Ermittlung Grundsteuerwert. Das Finanzamt bewertet zunächst den Bodenwert: 800 Quadratmeter mal 790 Euro = 632.000 Euro. Der Gebäudewert wird nach dem Ertragswertverfahren ermittelt. Dabei fließen Wohnfläche (150 Quadratmeter), Baujahr (1980) und die durchschnittliche Nettokaltmiete am Standort Neustadt ein. Laut Mietniveau-Tabelle des Statistischen Bundesamts liegt Neustadt im mittleren bis oberen Segment für die Pfalz. Vereinfacht angenommen: Der Gebäudewert beträgt rund 120.000 Euro (tatsächlicher Wert kann variieren). Gesamter Grundsteuerwert: 632.000 Euro (Boden) minus Abschläge für Baujahr plus 120.000 Euro (Gebäude) = rund 350.000 Euro. Schritt 2: Berechnung Grundsteuermessbetrag. 350.000 Euro mal 0,031 Prozent (Steuermesszahl für Wohnimmobilien) = 108,50 Euro. Schritt 3: Berechnung Grundsteuer. 108,50 Euro mal 505 Prozent (Hebesatz Neustadt) = 547,93 Euro, gerundet rund 548 Euro jährlich. Diese 548 Euro werden in vier Raten zu je 137 Euro fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November. Zum Vergleich: Ein identisches Haus in mäßiger Lage (Bodenrichtwert 240 Euro statt 790 Euro) hätte einen Bodenwert von nur 192.000 Euro. Der Grundsteuerwert läge dann bei rund 180.000 Euro, der Messbetrag bei 55,80 Euro, die Grundsteuer bei 282 Euro jährlich – also knapp die Hälfte. Ein Haus in Hambach (Bodenrichtwert 780 Euro) würde ähnlich bewertet wie das Kernstadt-Beispiel. Wichtig: Diese Zahlen sind vereinfacht. Die tatsächliche Berechnung hängt von weiteren Details ab (z. B. ob Denkmalschutz vorliegt, ob Förderung nach Wohnraumförderungsgesetz greift, ob Erbbaurecht besteht). Das Landesamt für Steuern RLP stellt auf seiner Website Muster-Bescheide zur Verfügung, die den genauen Rechenweg zeigen. Haus und Grund Rheinland-Pfalz bietet Mitgliedern ebenfalls Musterbescheide und Erläuterungen zum Download an.

Was hat die Grundsteuer-Reform mit dem Verkehrswert meiner Immobilie zu tun?

Nichts. Der Grundsteuerwert ist eine rein steuerliche Rechengröße und hat keinen Einfluss auf den Marktwert. Verkehrswert richtet sich nach Angebot, Nachfrage, Lage, Zustand – nicht nach Grundsteuer.

Viele Eigentümer fragen sich: Wenn meine Grundsteuer steigt, ist meine Immobilie jetzt mehr wert? Die klare Antwort: Nein. Der Grundsteuerwert ist eine rein steuerliche Größe, die nach standardisierten Verfahren (Bundesmodell) ermittelt wird. Der Marktwert (Verkehrswert) einer Immobilie ergibt sich dagegen aus tatsächlichen Transaktionspreisen, der Mikrolage, dem Zustand, der Ausstattung und der Nachfragesituation. Ein Beispiel: Ein saniertes Einfamilienhaus in Hambach mit Weinbergsblick, hochwertiger Ausstattung und ruhiger Sackgassenlage kann deutlich mehr wert sein als ein unsaniertes Haus mit identischem Grundsteuerwert. Umgekehrt kann ein Objekt in mäßiger Lage trotz niedriger Grundsteuer schwer verkäuflich sein, wenn die Nachfrage fehlt. Die Grundsteuer ist eine laufende Kostenposition, die Eigentümer jährlich zahlen müssen. Bei vermieteten Objekten kann die Grundsteuer als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden (Voraussetzung: wirksame Vereinbarung im Mietvertrag gemäß Paragraf 556 Absatz 1 BGB). Für Käufer einer Immobilie ist die Grundsteuer ein Nebenkosten-Faktor, der in die Rentabilitätsrechnung einfließt – aber er beeinflusst den Kaufpreis in der Regel nicht direkt. Wer den Verkehrswert seiner Immobilie ermitteln möchte, sollte eine fundierte Bewertung durchführen lassen. Bei Will Immobilien nutzen wir dafür die drei anerkannten Verfahren: (1) Vergleichswertverfahren – Welche Preise wurden für vergleichbare Objekte in Neustadt oder den Weindörfern erzielt? (2) Ertragswertverfahren – Welcher Ertrag lässt sich mit der Immobilie erzielen? (3) Sachwertverfahren – Welcher Wert ergibt sich aus Bodenwert plus Gebäudeherstellungskosten? Diese Drei-Verfahren-Bewertung ist deutlich aussagekräftiger als Online-Tools, die oft nur grobe Schätzungen liefern. Wichtig: Der Bodenrichtwert, der in die Grundsteuer einfließt, ist auch ein Faktor in der Verkehrswertermittlung – aber er ist nicht identisch mit dem tatsächlichen Bodenwert. Der Gutachterausschuss ermittelt Bodenrichtwerte als Durchschnittswerte für Bodenrichtwertzonen. Einzelne Grundstücke können davon abweichen (z. B. wegen Hanglage, Lärmbelastung, Zuschnitt). Wer plant, seine Immobilie in Neustadt zu verkaufen, sollte die Grundsteuer-Reform nicht überbewerten. Entscheidend sind Lage, Zustand und Nachfrage. Die aktuelle Marktsituation in der Pfalz zeigt: Gut gelegene Objekte in Neustadt, Hambach, Haardt oder Diedesfeld finden nach wie vor Käufer, wenn Preis und Präsentation stimmen. Eine moderate Erhöhung der Grundsteuer ändert daran nichts.

Häufige Fragen

Wann muss ich die neue Grundsteuer in Neustadt zahlen?

Die Grundsteuer wird vierteljährlich fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die erste Zahlung nach der Reform war am 15. Februar 2025. Die Stadt Neustadt kann für Kleinbeträge abweichende Regelungen treffen (Zahlung im Jahresbetrag oder halbjährlich). Die genauen Zahlungstermine stehen im Grundsteuerbescheid.

Kann ich gegen meinen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?

Ja. Gegen den Grundsteuerwert- und Messbescheid ist das Finanzamt zuständig, gegen den Grundsteuerbescheid die Stadtverwaltung Neustadt. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Wichtig: Auch bei laufendem Einspruch muss die Grundsteuer fristgerecht gezahlt werden. Wird dem Einspruch stattgegeben, erfolgt eine Erstattung.

Wie unterscheiden sich Grundsteuer A und Grundsteuer B?

Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen (z. B. Ackerland, Wald, Weingärten). Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke (z. B. Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Baugrundstücke). In Neustadt beträgt der Hebesatz für Grundsteuer A 330 Prozent, für Grundsteuer B 505 Prozent.

Warum liegt der Hebesatz in Neustadt bei 505 Prozent?

Neustadt hat den Hebesatz für 2025 auf 505 Prozent festgesetzt. Das liegt unter dem Durchschnitt vergleichbarer Städte in Rheinland-Pfalz (Landesdurchschnitt für Städte mit 50.000 bis 150.000 Einwohnern: 528,5 Prozent). Das Finanzministerium RLP hat aufkommensneutrale Hebesätze errechnet, an denen sich Neustadt orientiert hat. Zum Vergleich: Speyer hat 450 Prozent, Kirrweiler und Haßloch jeweils 465 Prozent.

Wo finde ich die Bodenrichtwerte für mein Grundstück in Neustadt?

Die Bodenrichtwerte für Neustadt können über das zentrale Informationssystem BORIS RLP abgerufen werden. Alternativ bietet die Stadt Neustadt über Neustadt Maps Zugang zu Geodaten, darunter auch Bodenrichtwerte. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Neustadt ist ebenfalls Ansprechpartner. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre aktualisiert, der letzte Stichtag war der 1. Januar 2024.

Gilt die neue Grundsteuer auch für Eigentumswohnungen?

Ja. Auch Eigentumswohnungen unterliegen der Grundsteuer B. Jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung erhält einen eigenen Grundsteuerbescheid. Die Berechnung erfolgt nach dem gleichen Schema wie bei Einfamilienhäusern (Grundsteuerwert, Messbetrag, Hebesatz). Der Grundsteuerwert berücksichtigt den Anteil am Grund und Boden (Miteigentumsanteil) und die Wohnfläche.

Was passiert, wenn ich die Grundsteuer nicht zahle?

Wird die Grundsteuer nicht fristgerecht gezahlt, kann die Stadtverwaltung Neustadt Mahngebühren erheben und Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Im Extremfall kann die Zwangsversteigerung drohen. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten Eigentümer frühzeitig das Gespräch mit der Abteilung Steuern der Stadtverwaltung suchen (Telefon 06321/855-1423, -1351, -1243 oder -1451). In Einzelfällen kann ein Erlass oder eine Stundung geprüft werden.

Kann die Grundsteuer bei Vermietung auf Mieter umgelegt werden?

Ja. Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten gemäß Paragraf 2 Nummer 1 Betriebskostenverordnung. Voraussetzung ist eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag (Paragraf 556 Absatz 1 BGB). Vermieter sollten die Betriebskostenabrechnung sorgfältig prüfen, da sich durch die Reform die Grundsteuer verändert haben kann. Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen und bei Fehlern zu beanstanden.

Die Grundsteuer-Reform hat 2025 viele Eigentümer in Neustadt und den Weindörfern beschäftigt. Wichtig ist: Der Grundsteuerwert ist eine rein steuerliche Größe und sagt nichts über den Marktwert Ihrer Immobilie aus. Prüfen Sie Ihre Bescheide sorgfältig und legen Sie bei Fehlern Einspruch ein. Wenn Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder den aktuellen Marktwert wissen möchten, sprechen Sie mich gerne an. Ich beobachte den Neustadter Markt seit über 13 Jahren und kenne die Besonderheiten der einzelnen Lagen – von der Kernstadt über Hambach bis Haardt. Eine fundierte Bewertung nach den drei Verfahren gibt Ihnen Klarheit, unabhängig von Grundsteuer-Bescheiden. Und falls Sie Fragen zur Reform haben oder unsicher sind, ob Ihr Bescheid plausibel ist: Ich helfe Ihnen gerne weiter.
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Marktwert Ihrer Immobilie kennen?

Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie heute wert ist, dann sprechen Sie mit mir oder meiner Schwester Sarah. Drei-Verfahren-Bewertung, ohne Verpflichtung zum nächsten Schritt.

Dennis Will
Dennis Will
Geschäftsführer, Diplom-Kaufmann, IHK-Sachkundepruefung §34c GewO, Neustadt-Spezialist seit 13 Jahren

Geschäftsführer von Will Immobilien, Diplom-Kaufmann mit 13 Jahren Erfahrung am Pfälzer Immobilienmarkt. Spezialist für Neustadt und die Mittelhaardt. IHK-Sachkundeprüfung §34c GewO.

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Quellen
  • Grundsteuerreform – Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Ab 1. Januar 2025 neue Bewertungsregeln für Grundsteuer A und B in ganz Deutschland. RLP wendet Bundesmodell an, Finanzministerium hat aufkommensneutrale Hebesätze für alle Kommunen errechnet (September 2024). Insgesamt ca. 2,5 Mio. Grundstücke in RLP neu bewertet.
  • Landesamt für Steuern RLP – Grundsteuerreform Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümer Grundsteuerbescheide auf Basis neuer Grundsteuerwerte. Grundsteuermessbeträge wurden Kommunen bis Mitte 2024 zur Verfügung gestellt. Änderungen 2024 bis 31.12.2025 anzeigen, Änderungen 2025 bis 30.04.2026.
  • Bundesfinanzministerium – FAQ neue Grundsteuer Vorliegende Zahlen 2025 zeigen: Grundsteueraufkommen insgesamt im Wesentlichen nicht erhöht im Vergleich zu 2024. RLP, NRW, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein: umfassenderes Hebesatzrecht. Steuermesszahl Wohnen 0,031%.
  • Oberer Gutachterausschuss RLP – Bodenrichtwerte Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 durch durchschnittliche Bodenwertniveaus ersetzt (§16 GAVO RLP). Flächengewichtete Mittelwertbildung der Bodenrichtwertzonen. Historische Werte bis 01.01.2024 beim LVermGeo RLP erhältlich.
  • Bodenrichtwerte Neustadt an der Weinstraße 2024 Stichtag 01.01.2024: Kernstadt Neustadt gute Lage 790 €/qm, Stadtrand mäßige Lage 240 €/qm. Hambach 780 €, Haardt 730 €. Gemischte Bauflächen Kernstadt gute Lage bis 1.260 €/qm.
  • Grundsteuer Hebesatz Neustadt an der Weinstraße Hebesatz Grundsteuer B Neustadt 505%. Durchschnitt RLP-Städte 50.000–150.000 Einwohner: 528,5%. Neustadt liegt 4,65% unter Durchschnitt. Vergleich: Speyer 450%, Kirrweiler/Haßloch 465%, Grundsteuer A Neustadt 330%.
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