Video-Termin in Ihrer Zeitzone
Erstgespräch per Zoom oder Teams — abhängig von Ihrer Tageszeit. Termine zwischen 7 und 22 Uhr MEZ, Wochenend-Slots saisonal möglich.
Sie leben Tausende Kilometer weg — ich übernehme Bewertung, Vermarktung und Beurkundung vor Ort. Video-Termin in Ihrer Zeitzone, Vollmacht oder Konsulat-Beurkundung. Sie reisen nicht.
Erstgespräch per Zoom oder Teams — abhängig von Ihrer Tageszeit. Termine zwischen 7 und 22 Uhr MEZ, Wochenend-Slots saisonal möglich.
17 Jahre Pfalz, davon viele Verkäufe für Auswanderer in der Schweiz, Spanien, Portugal, USA, Australien und Thailand. Ich kenne den Ablauf.
Vollmacht beim Notar in Neustadt, Beurkundung über die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land oder per Apostille. Sie müssen für den Verkauf nicht nach Deutschland kommen.
Ohne Roaming-Kosten. Text, Sprachnachricht, Fotos, Dokumente. Antwort am selben Tag in Ihrer Tageszeit. Sprache Deutsch oder Englisch.
Vier Schritte: Video-Erstgespräch, Bewertung vor Ort, Vermarktung ohne Ihre Anwesenheit, Beurkundung per Vollmacht oder über Auslandsvertretung.
Schritt 1 — Erstgespräch per Video. Wir sprechen über Ihre Immobilie, Ihre Zeitlinie, Ihre Steuersituation als Nicht-Resident. Ich frage nach Land, Zeitzone, Sprache. Sie senden mir Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung und Energieausweis digital. 60 Minuten, Zoom oder Teams, in Ihrer Tageszeit.
Schritt 2 — Bewertung und Vermarktungsplan. Ich fahre zu Ihrer Immobilie in der Pfalz, mache eine fundierte Wertindikation auf Basis Gutachterausschuss, vergleichbarer Verkäufe in der Mittelhaardt und Mikrolagen-Wissen. Sie erhalten den Plan als PDF, wir besprechen ihn im zweiten Video-Termin.
Schritt 3 — Vermarktung. Professionelle Fotos, Drohne wenn sinnvoll, Grundrisse aufbereitet, Exposé in Premium-Layout. Besichtigungen führe ich persönlich, mit vorqualifizierten Käufern. Sie bekommen wöchentlich einen Bericht: wer war da, was wurde gefragt, welches Angebot liegt vor. Sie müssen für nichts davon vor Ort sein.
Schritt 4 — Beurkundung6. Drei Wege stehen offen: Vollmacht beim Notar6 in Neustadt mit einem Vertrauten vor Ort, Beurkundung6 über die zuständige deutsche Auslandsvertretung5 in Ihrem Land, oder Vollmacht beim Notar6 im Ausland mit Apostille6. Welcher Weg passt, klären wir früh — meist im zweiten Termin.
Als Nicht-Resident sind Sie mit dem Verkauf einer deutschen Immobilie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Doppel-Besteuerung wird über das DBA4 mit Ihrem Wohnsitzland geregelt.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und eine Immobilie in Deutschland verkaufen, greift § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und Nummer 8 Einkommensteuergesetz1. Einkünfte aus der Veräußerung von in Deutschland belegenem Grundvermögen gelten als inländische Einkünfte und unterliegen der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland.
Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von zwei Faktoren ab. Erstens: der Spekulationsfrist nach § 23 EStG2. Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre, ist die Veräußerung in der Regel nicht steuerbar. Innerhalb der Frist und ohne Selbstnutzungs-Ausnahme entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn. Zweitens: dem Doppelbesteuerungsabkommen4 zwischen Deutschland und Ihrem Wohnsitzland.
Die meisten DBA4 folgen dem OECD-Musterabkommen und weisen das Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen dem Belegenheitsstaat zu — also Deutschland. Ihr Wohnsitzland rechnet die in Deutschland gezahlte Steuer dann meist an oder stellt frei. Welche Methode gilt, regelt das jeweilige Abkommen. Die Bundesfinanzministerium4-Datenbank listet alle deutschen DBA mit Volltext.
Beispiel — keine Steuerberatung. Im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen, idealerweise mit DBA4-Erfahrung für Ihr Wohnsitzland. Ich nenne Ihnen gern Steuerberater in der Pfalz, die Distanz-Mandate betreuen.
Drei etablierte Wege: Vollmacht beim Notar6 Neustadt, Beurkundung6 über die deutsche Auslandsvertretung5, oder Notar6 im Ausland mit Apostille6.
Weg 1 — Vollmacht in Neustadt. Sie benennen eine Vertrauensperson in Deutschland (Familienmitglied, Freundin, Anwältin). Diese Person erhält von Ihnen eine notariell beurkundete6 Verkaufsvollmacht und unterzeichnet stellvertretend beim Notar6 in Neustadt. Logistisch der einfachste Weg, sobald die Vollmacht einmal steht.
Weg 2 — deutsche Auslandsvertretung5. In vielen Ländern beurkunden Konsulate5 und Botschaften5 der Bundesrepublik Vollmachten und Erklärungen mit Wirkung wie ein deutscher Notar6. Das Auswärtige Amt5 führt Listen der Vertretungen, die diesen Service anbieten. Sie vereinbaren einen Termin, erscheinen persönlich, die Vertretung sendet die Urkunde nach Deutschland. Häufig genutzt aus der Schweiz, Österreich, Spanien, Portugal, USA, VAE, Australien, Thailand.
Weg 3 — Notar6 im Ausland mit Apostille6. Wo keine deutsche Auslandsvertretung5 beurkundet, kann ein lokaler Notar6 die Erklärung aufnehmen. Die Urkunde erhält dann eine Apostille6 (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation und wird in Deutschland anerkannt. Dieser Weg ist häufig in den USA, Großbritannien, der Schweiz.
Welcher Weg passt, hängt von Ihrem Wohnsitzland, der Dringlichkeit und der Komplexität ab. Ich kläre das mit Ihnen im zweiten Video-Termin und stelle den Kontakt zum Notariat6 in Neustadt her, mit dem ich seit Jahren zusammenarbeite.
Käufer-Netzwerk in der Mittelhaardt, fundierte Marktdaten, persönliche Vermarktung statt Portalstreuung, Erreichbarkeit über Zeitzonen.
Käufer-Netzwerk. Ich kenne die Familien, die in der Mittelhaardt ein gutes Haus suchen, seit Jahren persönlich. Viele meiner Verkäufe gehen an vorgemerkte Interessenten, oft bevor das Objekt in Portalen erscheint. Für Sie als Eigentümer aus der Distanz heißt das: weniger Besichtigungs-Logistik, kürzere Vermarktungszeit, vorqualifizierte Anfragen.
Marktdaten. Ich arbeite mit den Bodenrichtwerten und Verkaufsdaten des Gutachterausschusses Neustadt, ergänze sie mit eigenen Vergleichsverkäufen aus Haardt, Mussbach, Diedesfeld, Gimmeldingen und der gesamten Mittelhaardt. Mikrolagen-Wissen ist hier entscheidend — der Hangmeter Richtung Weinberg ist ein anderer Markt als die Ortsmitte.
Persönliche Vermarktung. Kein Massenversand auf zwölf Portale. Ich entwickle für jede Immobilie eine konkrete Käufer-Hypothese und gehe gezielt an dieses Publikum. Premium-Exposé, professionelle Fotos, in vielen Fällen ein eigenes Objekt-Microsite.
Erreichbarkeit. Sie erreichen mich über WhatsApp ohne Roaming-Kosten, per E-Mail mit Antwort am selben Tag, telefonisch im Rahmen Ihrer Tageszeit. Termine in der Regel zwischen 7 und 22 Uhr MEZ, Wochenend-Slots sind je nach Saison möglich. Sprache Deutsch — englische Termine auf Wunsch.
Kein Slot-Buchungs-Trichter. Sie sagen mir Land und Zeitzone, ich rufe in Ihrer Tageszeit zurück.
Ich arbeite nicht mit automatischen Slot-Buchungs-Tools. Sie hinterlassen mir Name, E-Mail, Land und Zeitzone sowie die Adresse Ihrer Pfalz-Immobilie. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags zurück und schlage Ihnen zwei bis drei Termine vor, die in Ihre Tageszeit passen.
Termine sind in der Regel zwischen 7 und 22 Uhr MEZ. Wochenend-Slots biete ich abhängig von der Saison an. Das Erstgespräch dauert rund 60 Minuten und findet per Zoom oder Microsoft Teams statt. Sprache Deutsch oder Englisch.
Für kurze Rückfragen zwischendurch erreichen Sie mich am schnellsten über WhatsApp unter +49 179 4498559 — international, ohne Roaming-Kosten für Sie.
60 Minuten, in Ihrer Tageszeit. Ihre Immobilie, Ihre Zeitlinie, Ihre Steuersituation als Nicht-Resident. Sie senden Grundbuch, Wohnflächenberechnung und Energieausweis digital.
Ich fahre zur Pfalz-Immobilie. Drei-Verfahren-Bewertung auf Basis Gutachterausschuss + Mittelhaardt-Vergleichsdaten. Vermarktungs-Plan als PDF, Besprechung im 2. Video-Termin.
Fotos, Drohne, Premium-Exposé. Vorqualifizierte Käufer, persönliche Besichtigungen. Wöchentlicher Bericht: wer war da, welche Angebote liegen vor.
Vertrauensperson in Neustadt mit Vollmacht — oder Beurkundung über die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land. Drei etablierte Wege.
Von Bad Dürkheim bis Maikammer, mit Schwerpunkt Neustadt an der Weinstraße. Persönliche Vermarktung statt Massenportal-Streuung.
Wer im Ausland wohnt und eine in Deutschland gelegene Immobilie verkauft, erzielt nach § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und Nummer 8 EStG1 inländische Einkünfte. Diese sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuer anfällt, richtet sich vor allem nach § 23 EStG2 (Spekulationsfrist) und dem Doppelbesteuerungsabkommen4. Beispiel — keine Steuerberatung. Im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen, idealerweise mit DBA4-Erfahrung.
Die meisten deutschen DBA4 folgen dem OECD-Muster und ordnen das Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen dem Belegenheitsstaat zu — also Deutschland. Ihr Wohnsitzland rechnet die gezahlte deutsche Steuer entweder an oder stellt die Einkünfte frei. Welche Methode gilt, regelt das jeweilige Abkommen. Volltexte aller DBA4 finden Sie in der Datenbank des Bundesfinanzministeriums4. Beispiel — keine Steuerberatung.
Sie erklären den Verkauf in beiden Ländern: in Deutschland über eine beschränkte Steuererklärung, in Ihrem Wohnsitzland nach dortigem Recht. Das DBA4 bestimmt, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie das andere Land doppelte Belastung vermeidet — durch Anrechnung oder Freistellung. Ein Steuerberater mit DBA4-Erfahrung sollte beide Erklärungen koordinieren. Beispiel — keine Steuerberatung.
Beides ist gangbar. Eine Vollmacht in Neustadt nutzt eine Vertrauensperson vor Ort als Stellvertreter — logistisch einfach, sobald die Vollmacht steht. Eine Beurkundung6 über die deutsche Auslandsvertretung5 erspart Ihnen die Reise nach Deutschland, setzt aber einen Termin im Konsulat5 oder in der Botschaft5 voraus. Welcher Weg passt, hängt von Wohnsitzland, Zeitlinie und persönlicher Lage ab.
Typische Länder mit etabliertem Beurkundungs6-Service der deutschen Konsulate5 sind die Schweiz, Österreich, Spanien, Portugal, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Australien und Thailand — die Praxis variiert je nach Vertretung. Das Auswärtige Amt5 führt aktuelle Listen der Vertretungen, die Beurkundungen6 anbieten, samt Terminbuchung und Gebühren. Bitte prüfen Sie den Service der für Sie zuständigen Vertretung individuell.
Die Frist nach § 23 EStG2 bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung. Ein Wegzug ins Ausland unterbricht die Frist nicht. Maßgeblich sind die notariellen Stichtage. Liegen mehr als zehn Jahre dazwischen, ist die Veräußerung in der Regel nicht steuerbar. Komplexer wird es bei Selbstnutzungs-Ausnahmen. Beispiel — keine Steuerberatung. Im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.
Die Beurkundung6 des Kaufvertrags in Deutschland erfolgt auf Deutsch. Wenn Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, ordnet der Notar6 einen vereidigten Dolmetscher hinzu — oder Sie lassen sich vertreten. Für Vollmachten, die im Ausland beurkundet6 werden, gelten die Regeln der dortigen Vertretung beziehungsweise des dortigen Notariats6; eine deutsche Übersetzung mit Apostille6 ist häufig ausreichend.
Ja. WhatsApp läuft über mobile Daten oder WLAN, nicht über das klassische Mobilfunknetz — Roaming-Kosten entstehen für Sie nicht. Sie erreichen mich über +49 179 4498559 mit Text, Sprachnachricht, Bildern oder Dokumenten. Für längere Gespräche vereinbaren wir einen Video-Termin. Ich antworte in der Regel am selben Tag in Ihrer Tageszeit.
Sie sagen mir Land und Zeitzone, ich schlage zwei bis drei Termine vor, die in Ihre Tageszeit fallen. Termine sind in der Regel zwischen 7 und 22 Uhr MEZ, Wochenend-Slots sind saisonal möglich. Plattform: Zoom oder Microsoft Teams. Dauer rund 60 Minuten. Sie erhalten vorab eine kurze Agenda, im Anschluss schriftliche Notizen mit den nächsten Schritten.
Vor jeder Besichtigung kläre ich Finanzierung, Eigenkapital und Zeitlinie. Bei ernsthaften Interessenten lasse ich mir eine Finanzierungsbestätigung der Bank vorlegen, bei Bargeld-Käufern eine Liquiditätsbestätigung. Sie bekommen wöchentlich einen Bericht: wer war da, welche Fragen gab es, welche Angebote liegen vor. Notarrechtliche Schritte erst nach klarer schriftlicher Bonitätslage.
Seit Dezember 2020 gilt nach § 656c BGB3 beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher das Halbteilungsprinzip: Verkäufer und Käufer tragen die Maklerprovision in der Regel zu gleichen Teilen. Beauftragt nur eine Seite den Makler, hat sie nicht weniger als die Hälfte zu tragen. Genaue Höhe und Fälligkeit halten wir schriftlich im Maklervertrag fest, vor jedem Mandat.
Nein. Die Vermarktung läuft komplett von der Pfalz aus: Bewertung, Fotos, Exposé, Besichtigungen, Verhandlung. Der Kontakt zu Ihnen läuft über Video, Telefon und WhatsApp. Wenn Sie persönlich nach Deutschland kommen möchten — gern, ist aber nicht nötig. Auch die Beurkundung6 ist über Vollmacht oder Auslandsvertretung5 lösbar, ohne dass Sie reisen müssen.
Ein Verkauf aus mehreren Tausend Kilometern Entfernung verlangt Vertrauen, das man sich verdienen muss — und einen Ablauf, der Ihre Distanz nicht zum Problem macht. Ich begleite Eigentümer seit 2008 aus dem Ausland: Video-Termin in Ihrer Zeitzone, persönliche Vermarktung in der Mittelhaardt, Beurkundung per Vollmacht oder über die deutsche Auslandsvertretung. Schreiben Sie mir über das Termin-Anfrage-Formular, oder direkt per WhatsApp an +49 179 4498559. Ich melde mich in Ihrer Tageszeit.
Sie nennen mir Land und Zeitzone. Ich melde mich innerhalb eines Werktags und schlage zwei bis drei Termine vor, die in Ihre Tageszeit fallen. Sprache Deutsch oder Englisch.
Wenn Sie Ihre Situation zuerst kurz besprechen möchten, rufen Sie mich direkt an. Kein Sekretariat, keine Warteschleife.