Erbrechts-Spezialisierung
13 Jahre Pfalz, davon 43 Erbfälle. Die steuerlichen und rechtlichen Eckpunkte (§35b EStG, §13 ErbStG, §23 EStG) bespreche ich schon in der Erstberatung, ohne Aufpreis.
Bei einer geerbten Immobilie geht es um Steuer, Recht und manchmal um eine Erbengemeinschaft. Ich sortiere diese Fragen mit Ihnen. Erste sachliche Einschätzung in 24 Stunden, ohne Verpflichtung.
13 Jahre Pfalz, davon 43 Erbfälle. Die steuerlichen und rechtlichen Eckpunkte (§35b EStG, §13 ErbStG, §23 EStG) bespreche ich schon in der Erstberatung, ohne Aufpreis.
Bewertung nach drei Verfahren zum Tag des Erbfalls. Liegt der tatsächliche Wert unter dem des Finanzamts, lässt er sich nach §198 BewG mit einem Gutachten nachweisen.
In Erbengemeinschaften nehme ich keine Partei und halte das Gespräch für alle offen. In 80 Prozent der Fälle löst eine objektive Zahl die Blockade.
Sensible Erbfälle biete ich zuerst Käufern aus meinem persönlichen Netzwerk in der Mittelhaardt an, bevor das Objekt in Portalen erscheint.
Drei Konstellationen begegnen mir in der Pfalz immer wieder, jede mit eigenen rechtlichen und familiären Fragen.
Alleinerbe. Sie sind als einziger Erbe eingesetzt, durch Testament oder gesetzliche Erbfolge. Die Entscheidung über den Verkauf liegt bei Ihnen allein, sobald der Erbschein vorliegt oder ein notarielles Testament eröffnet ist. Die häufigste Frage in dieser Konstellation, die mir in Neustadt und Haardt begegnet: Soll ich halten oder verkaufen, bevor die Spekulationsfrist nach §23 EStG2 abläuft. Hier zählt der Stichtag des Erbfalls für die Erbschaftsteuer, für die Spekulationsfrist hingegen das Anschaffungsdatum des Erblassers.
Erbengemeinschaft. Zwei oder mehr Erben sind gemeinsam Eigentümer geworden, oft Geschwister oder ein überlebender Ehepartner mit Kindern. Verkaufsentscheidungen erfordern Einstimmigkeit nach §2040 BGB4. In Mussbach, Diedesfeld und der Mittelhaardt sehe ich regelmäßig Drei-Geschwister-Konstellationen, in denen einer halten möchte und zwei verkaufen wollen. Fast immer hilft dann eine moderierte Auseinandersetzung mit einem objektiven Wertgutachten als Verhandlungsgrundlage.
Familienheim mit Pflicht zur Selbstnutzung. Der überlebende Ehepartner oder ein erbberechtigtes Kind hat die Immobilie selbst genutzt und steht vor der Frage, ob §13 Abs 1 Nr 4b ErbStG (Ehepartner) oder Nr 4c (Kinder)1 greift. Die Steuerbefreiung für das Familienheim ist an strikte Selbstnutzungs-Auflagen für zehn Jahre gebunden. Ein vorzeitiger Verkauf führt zu rückwirkender Nachversteuerung, sofern keine zwingenden Gründe vorliegen. Hier braucht es eine steuerliche Einschätzung, bevor über die Vermarktung entschieden wird.
Vier Themen kommen in fast jedem Erbfall vor, den ich begleite. Die Übersicht ersetzt keine Steuerberatung.
Spekulationsfrist nach §23 EStG2. Die zehnjährige Frist beginnt mit dem Anschaffungsdatum des Erblassers, nicht mit dem Erbfall. Hat der Erblasser die Immobilie 2014 gekauft und Sie verkaufen 2025, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Beispiel: Anschaffungspreis 2014 von 240.000 Euro, Verkaufspreis 2025 von 410.000 Euro, Gewinn rund 170.000 Euro, einkommensteuerfrei bei Privatvermögen. Beispiel, keine Steuerberatung, im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.
Steuerermäßigung nach §35b EStG9. Fällt auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuer an und liegt der Erbfall im Jahr des Verkaufs oder in einem der vier Jahre davor, ermäßigt sich auf Antrag die Einkommensteuer, die auf diesen Gewinn entfällt. Die Vorschrift soll Doppelbelastung vermeiden, ist aber rechentechnisch anspruchsvoll. Beispiel, keine Steuerberatung, im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.
Wertgutachten zum Stichtag. Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert nach §12 ErbStG1 typisierend auf den Todestag an. Liegt der tatsächliche Wert niedriger, können Sie ihn nach §198 BewG7 nachweisen: mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines bestellten oder zertifizierten Sachverständigen, oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande kam, wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben. Ein niedrigerer nachgewiesener Wert senkt die Erbschaftsteuer.
Teilungsversteigerung als letzter Ausweg. Wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht einigt, kann jeder Miterbe nach §180 ZVG5 die Teilungsversteigerung beantragen. Das Verfahren dauert in der Pfalz erfahrungsgemäß zwölf bis achtzehn Monate, der erzielte Preis liegt regelmäßig zehn bis dreißig Prozent unter dem Marktwert eines geordneten Verkaufs. Deshalb arbeite ich in Erbengemeinschaften auf einen freihändigen Verkauf hin.
Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe folge ich bei Erbfällen einem festen Ablauf. Hier steht, was in jedem Schritt passiert.
Erstens, Bestandsaufnahme und Wertgutachten. Im ersten Termin sichten wir die vorhandenen Unterlagen, Erbschein6 oder eröffnetes Testament, Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne. Ich nehme die Immobilie auf und bewerte sie nach Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren. Bei Bedarf empfehle ich ein zusätzliches Gutachten eines vereidigten Sachverständigen für die Erbschaftsteuer.
Zweitens, Erben-Abstimmung. Bei Erbengemeinschaften moderiere ich ein gemeinsames Gespräch, in dem das Wertgutachten Verhandlungsgrundlage ist. Ich nehme dabei keine Partei. Erfahrungsgemäß führt eine objektive Zahl in achtzig Prozent der Fälle zu einer Einigung innerhalb von drei bis sechs Wochen.
Drittens, Vermarktung. Wir entscheiden gemeinsam, wie breit vermarktet wird und wen wir ansprechen. Bei sensiblen Erbfällen biete ich die Immobilie zuerst in meinem persönlichen Netzwerk an, bevor sie in die offene Vermarktung geht. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher zahlen Käufer und Verkäufer die Provision seit Dezember 2020 in gleicher Höhe, wenn der Makler für beide tätig ist (§656c BGB3). Die Provision weise ich offen aus.
Viertens, Beurkundung und Übergabe. Ich begleite Sie zur Notar-Beurkundung6, koordiniere die Schlüssel-Übergabe und unterstütze bei der Abwicklung gegenüber Versicherern, Versorgern und Hausverwaltung.
Drei Fälle aus den letzten Jahren, anonymisiert, ohne Namen und Adressen.
Erbengemeinschaft Mittelhaardt 2024. Drei Geschwister, ein Reihen-Mittelhaus aus den frühen achtziger Jahren. Eine Schwester wollte halten und vermieten, zwei Brüder wollten verkaufen. Das Drei-Verfahren-Wertgutachten lieferte eine Bandbreite, innerhalb derer sich die Geschwister auf einen Auszahlungs-Wert einigten. Verhandlungs-Phase achtzehn Tage, einvernehmlicher Verkauf an einen externen Käufer.
Alleinerbin Vorderpfalz 2023. Tochter erbt das freistehende Elternhaus, in dem die Mutter bis zum Tod selbst wohnte. Spekulationsfrist abgelaufen, §13 Abs 1 Nr 4c ErbStG nicht anwendbar, da Tochter eigenes Haus bewohnt. Bewertung zum Stichtag des Erbfalls als Grundlage für die Erbschaftsteuer, danach Verkauf nach vier Wochen Vermarktung.
Erbengemeinschaft mit blockierendem Miterben 2022. Vier Erben, einer verweigerte über Monate hinweg jede Auseinandersetzung. Nach Vorlage eines neutralen Wertgutachtens und einem strukturierten Einzelgespräch lenkte der blockierende Miterbe ein. Teilungsversteigerung wurde vermieden.
Die Grundlage, bevor Sie über Verkaufen oder Behalten entscheiden.
Für die Marktpreiseinschätzung bewerte ich nach Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren, basierend auf aktuellen Pfälzer Vergleichsdaten und meiner Kenntnis des Marktes seit 2013. Sie erhalten einen Wert zum Stichtag des Erbfalls als Orientierung für die Erbschaftsteuer und eine Einschätzung des heutigen Marktwerts. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dient nach §198 BewG7 ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Im Anschluss führe ich ein persönliches Gespräch mit Ihnen, in dem wir Ihre Situation, etwaige Erbenkonstellationen und steuerliche Fragen sortieren. Daraus entsteht keine Verpflichtung. Ob Sie verkaufen, halten oder erst in einem Jahr entscheiden, bleibt Ihre Wahl.
Erbschein, Grundbuch, Energieausweis sichten. Bewertung nach drei Verfahren zum Stichtag des Erbfalls, als Orientierung für die Erbschaftsteuer.
Bei Erbengemeinschaften: moderiertes Gespräch mit allen Miterben, Wertgutachten als objektive Verhandlungsgrundlage. Ich nehme keine Partei.
Zuerst im persönlichen Netzwerk oder gleich offen am Markt, je nach Erbfall. Provision nach §656c BGB offen ausgewiesen.
Notar-Beurkundung, Schlüssel-Übergabe, Abwicklung gegenüber Versicherern, Versorgern und Hausverwaltung.
Von Bad Dürkheim bis Maikammer, mit Schwerpunkt Neustadt an der Weinstraße. Die Vermarktung mache ich persönlich.
Die zehnjährige Spekulationsfrist nach §23 EStG2 beginnt mit dem Anschaffungsdatum des Erblassers, nicht mit dem Erbfall. Hat der Erblasser die Immobilie 2014 gekauft, ist ein Verkauf ab 2024 für Sie als Erbe einkommensteuerfrei, sofern Privatvermögen vorliegt. Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags. Beispiel, keine Steuerberatung, im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.
Wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer unterliegt und der Erbfall im Jahr des Verkaufs oder in einem der vier Jahre davor liegt, ermäßigt sich auf Antrag die Einkommensteuer, die auf diesen Gewinn entfällt. Der Prozentsatz ergibt sich aus der festgesetzten Erbschaftsteuer. Die Vorschrift in §35b EStG9 soll eine Doppelbelastung verhindern. Die Berechnung ist anspruchsvoll und erfordert beide Steuerbescheide. Beispiel, keine Steuerberatung, im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.
Das Finanzamt setzt nach §12 ErbStG1 den Grundbesitzwert typisierend an. Nach §198 BewG7 können Sie einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen, mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Bei Immobilien mit Mängeln, ungünstiger Lage oder Sanierungsbedarf kann sich das deutlich auf die Erbschaftsteuer auswirken. Ich empfehle ein Gutachten immer dort, wo der typisierte Wert deutlich vom Marktwert abweicht. Beispiel, keine Steuerberatung, im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.
Mit dem Erbfall wird der Nachlass nach §2032 BGB4 gemeinschaftliches Vermögen aller Erben. Über die Immobilie können sie nach §2040 BGB4 nur gemeinschaftlich verfügen, ein Verkauf braucht also die Zustimmung aller. In der Praxis kommt es fast immer zu einer Einigung, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein neutrales Wertgutachten als Verhandlungsgrundlage, ein gemeinsamer Termin mit allen Erben und ein klarer Zeitplan für die Auseinandersetzung. Ich begleite diese Termine sachlich, ohne Partei für einzelne Erben zu nehmen.
Die Teilungsversteigerung nach §180 ZVG5 ist das letzte Mittel, wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht einigt. Sie dauert in der Pfalz erfahrungsgemäß zwölf bis achtzehn Monate und der erzielte Preis liegt regelmäßig zehn bis dreißig Prozent unter dem Marktwert eines geordneten Verkaufs. Vermeiden lässt sie sich, wenn der Wert früh feststeht, alle Miterben dieselben Informationen haben und es einen Zeitplan für die Auseinandersetzung gibt, den alle mittragen.
Solange Einstimmigkeit nicht erreichbar ist, bleiben drei Wege. Erstens, Auseinandersetzung durch Auszahlung des blockierenden Miterben aus eigenen Mitteln oder über einen Investor. Zweitens, Verkauf des eigenen Erbteils nach §2033 BGB4 an einen Miterben oder Dritten. Drittens, Antrag auf Teilungsversteigerung als Zwangsmittel. In über achtzig Prozent der von mir begleiteten Fälle reicht ein neutrales Wertgutachten als Anker, um die Blockade aufzulösen.
Nach §13 Abs 1 Nr 4c ErbStG1 ist das vom Erblasser selbst bewohnte Familienheim für Kinder bis zweihundert Quadratmeter Wohnfläche erbschaftsteuerfrei, wenn der Erbe die Immobilie unverzüglich nach dem Erbfall selbst nutzt und mindestens zehn Jahre lang bewohnt. Ein vorzeitiger Verkauf oder Auszug führt zur rückwirkenden Nachversteuerung, sofern keine zwingenden Gründe wie Pflegebedürftigkeit vorliegen. Beispiel, keine Steuerberatung, im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.
Das Erbe geht schon mit dem Erbfall auf Sie über (§1922 BGB4). Ein Verkauf kann aber als Annahme der Erbschaft durch schlüssiges Verhalten gelten, und wer angenommen hat, kann nicht mehr ausschlagen (§1943 BGB4). Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§1944 BGB4). Prüfen Sie den Nachlass deshalb vor einem Verkauf, gerade bei möglicher Überschuldung.
Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher: Wird der Makler für beide Parteien tätig, zahlen Käufer und Verkäufer die Provision in gleicher Höhe (§656c BGB3). Der Maklervertrag braucht nach §656a BGB10 die Textform. Bei Will Immobilien ist die hälftige Teilung Standard und steht schon im Vermarktungsauftrag.
Ein Erbfall kommt selten zu einem leichten Zeitpunkt. Wenn Sie Ihre Situation einordnen möchten, beginnen wir mit der Marktpreiseinschätzung und einem persönlichen Gespräch, ohne Verpflichtung. Sarah und ich verhandeln jeden Verkauf persönlich, von der ersten Besichtigung bis zur Beurkundung. Nutzen Sie das Formular unten oder rufen Sie mich direkt an.
Bewertung nach drei Verfahren zum Stichtag des Erbfalls. Persönliches Gespräch mit Dennis Will. Ohne Verpflichtung zum nächsten Schritt.
Wenn Sie Ihre Situation zuerst kurz besprechen möchten, rufen Sie mich direkt an. Kein Sekretariat, keine Warteschleife.