Grundsteuer-Reform 2025: Was Neustadter Eigentümer jetzt wissen müssen

Stand · 13. Mai 2026 11 Min Lesezeit · 1975 Wörter
Dennis Will
Dennis Will · Geschäftsführer, Diplom-Kaufmann, 13 Jahre Erfahrung, IHK-Sachkundepruefung §34c GewO, Neustadt-Spezialist
Diplom-Kaufmann · 13 Jahre · IHK §34c GewO
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  1. Warum wurde die Grundsteuer reformiert und was ändert sich ab 2025?
  2. Was bedeutet die Hebesatz-Erhöhung in Neustadt konkret für Eigentümer?
  3. Wie sollten Eigentümer die neuen Grundsteuer-Bescheide prüfen?
  4. Welche juristischen Bedenken bestehen gegen die Grundsteuer-Reform?
  5. Was sollten Neustadter Eigentümer jetzt konkret tun?
  6. Häufige Fragen

Warum wurde die Grundsteuer reformiert und was ändert sich ab 2025?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die alte Bewertung für verfassungswidrig, da sie auf veralteten Einheitswerten von 1964 West und 1935 Ost basierte. Ab 2025 gilt eine Neubewertung aller 36 Millionen Grundstücke nach aktuellen Bodenrichtwerten und Gebäudewerten.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 10. April 2018, dass die bisherige Grundsteuer-Bewertung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, da sie auf Einheitswerten von 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland) basierte. Der Gesetzgeber erhielt eine Frist bis Ende 2024 zur Neuregelung. Daraufhin verabschiedete der Bund 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz, das ab 1. Januar 2025 gilt.

Rheinland-Pfalz wendet das sogenannte Bundesmodell an – anders als Bayern oder Baden-Württemberg, die eigene Landesmodelle entwickelt haben. Im Bundesmodell wird der Grundsteuerwert nach dem Ertragswertverfahren (für Wohnimmobilien) oder Sachwertverfahren (für Gewerbe) ermittelt. Entscheidende Faktoren sind: Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2022, Grundstücksgröße, Gebäudeart, Baujahr und statistische Nettokaltmieten (laut Anlage 39 BewG, für Neustadt Mietniveaustufe 2 mit 10 Prozent Abschlag).

Laut Bundesfinanzministerium war das Ziel eine aufkommensneutrale Reform – die Gesamteinnahmen der Kommunen sollten nicht steigen. Doch das bedeutet nicht Belastungsneutralität für jeden Einzelnen: Einige Eigentümer zahlen mehr, andere weniger. Bundesweit sind laut destatis bei 66,5 Prozent der Eigentümer die Werte gestiegen, bei 26 Prozent gesunken. In Rheinland-Pfalz beobachte ich eine klare Tendenz: Wohnimmobilien – insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser – werden tendenziell höher belastet, während Gewerbegrundstücke entlastet werden. Das Finanzministerium RLP hat im Oktober 2024 für alle Kommunen aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht, die Orientierung bieten sollten.

Was bedeutet die Hebesatz-Erhöhung in Neustadt konkret für Eigentümer?

Der Neustadter Stadtrat hat im Dezember 2024 den Hebesatz für Grundsteuer B von 550 auf 620 Prozent erhöht. Zusammen mit den neuen Grundsteuerwerten führt das bei vielen Wohnimmobilien-Eigentümern zu spürbaren Mehrbelastungen, während Gewerbe eher entlastet wird.

Laut Berichterstattung der Rheinpfalz vom 18. Dezember 2024 verabschiedete der Neustadter Stadtrat mit großer Mehrheit den Haushalt 2025, Teil davon war die Hebesatz-Anhebung. Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) ging es sogar von 330 auf 490 Prozent. Die Stadt Neustadt versandte Anfang Januar 2025 knapp 30.000 neue Grundsteuerbescheide.

Die Formel für die Grundsteuer lautet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl (0,31 Promille für Wohnimmobilien im Bundesmodell) × Hebesatz (nun 620 Prozent) = Jahres-Grundsteuer. Ein Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 300.000 Euro ergibt einen Grundsteuermessbetrag von 93 Euro (300.000 × 0,00031). Multipliziert mit dem neuen Hebesatz 620 Prozent ergibt das 576,60 Euro Jahresgrundsteuer. Bei altem Hebesatz 550 Prozent wären es 511,50 Euro gewesen – ein Plus von rund 65 Euro jährlich allein durch die Hebesatz-Erhöhung.

Doch die eigentliche Belastung entsteht durch die Neubewertung der Grundstücke: Viele Neustadter Wohnimmobilien haben nach dem Bundesmodell deutlich höhere Grundsteuerwerte als zuvor (alter Einheitswert). Laut Stadt wirken die neuen Grundstückswerte stärker als die Hebesatz-Erhöhung. Die Rheinpfalz zitiert die Verwaltung mit dem Hinweis, dass Privatleute tendenziell teurer wegkommen, Gewerbe hingegen eher entlastet wird.

Zum Vergleich: Der aufkommensneutrale Hebesatz für Neustadt hätte laut Finanzministerium RLP bei etwa 580 Prozent gelegen – die Stadt hat sich für 620 Prozent entschieden, also deutlich darüber. Für 2026 kündigte der Stadtrat Prüfungen möglicher Entlastungen an.

Wie sollten Eigentümer die neuen Grundsteuer-Bescheide prüfen?

Eigentümer sollten Grundsteuerwert-Bescheid und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt sowie den Grundsteuerbescheid der Stadt sorgfältig prüfen. Häufige Fehlerquellen: Falsche Grundstücksgröße, falscher Bodenrichtwert, falsche Gebäudeart oder Baujahr. Bei Fehlern binnen Monatsfrist Einspruch einlegen.

Die Bescheid-Prüfung ist in drei Schritten sinnvoll:

**Schritt 1: Grundsteuerwertbescheid prüfen** (vom Finanzamt, meist 2023/2024 versendet). Hier steht der neu ermittelte Grundsteuerwert. Prüfen Sie: Stimmt die Grundstücksgröße laut Grundbuch? Ist der Bodenrichtwert zum 1.1.2022 korrekt? (Abrufbar über BORIS RLP, das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes). Stimmt die Gebäudeart, das Baujahr, die Wohnfläche? Laut Bundesfinanzministerium können Eigentümer im Einzelfall nachweisen, dass ihr Grundstück deutlich weniger wert ist – ein Verkehrswertgutachten kann hier helfen.

**Schritt 2: Grundsteuermessbescheid prüfen** (ebenfalls Finanzamt). Hier wird aus dem Grundsteuerwert durch Multiplikation mit der Steuermesszahl (0,31 Promille für Wohnimmobilien, 0,34 Promille für Gewerbe) der Grundsteuermessbetrag errechnet. Dieser ist Grundlage für die Stadt. Prüfen Sie, ob die Rechnung stimmt.

**Schritt 3: Grundsteuerbescheid prüfen** (Stadt Neustadt). Hier wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz (620 Prozent) multipliziert. Prüfen Sie: Stimmt das Aktenzeichen des Finanzamts? Stimmt die Objektbezeichnung? Ist die Bankverbindung korrekt? Ist die Zahlungsweise (vierteljährlich: 15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov.) richtig?

Wichtig: **Einspruchsfrist beachten.** Gegen den Grundsteuerwertbescheid und den Messbescheid haben Sie einen Monat ab Zustellung Zeit für Einspruch beim Finanzamt. Gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt ebenfalls einen Monat. Bundesweit haben laut Sparkassen-Ratgeber 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch eingelegt. Die Grundsteuer muss aber trotz laufendem Einspruch gezahlt werden – bei Erfolg gibt es Erstattung.

Besondere Vorsicht bei **Mindestwert-Regelung** (§ 251 BewG): Bei bebauten Grundstücken darf der Grundsteuerwert nicht weniger als 75 Prozent des Bodenwerts betragen. In Lagen mit hohen Bodenrichtwerten und neueren Gebäuden kann das zu überraschend hohen Werten führen.

Welche juristischen Bedenken bestehen gegen die Grundsteuer-Reform?

Mehrere Finanzgerichte äußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells. Der Bundesfinanzhof hielt es im Dezember 2025 aber für verfassungskonform. Verbände wie Haus und Grund bereiten dennoch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. Für Eigentümer bleibt Einspruch sinnvoll, um bei möglichen Nachbesserungen zu profitieren.

Die verfassungsrechtliche Diskussion ist komplex: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte in zwei Eilverfahren (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) Ende 2023 erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bewertungsgrundlagen angemeldet. Der Bundesfinanzhof wies im Mai 2024 (Beschluss II B 78/23) die Beschwerde des Finanzamts zurück und bestätigte, dass Eigentümer im Einzelfall einen deutlich niedrigeren gemeinen Wert nachweisen können müssen. Daraufhin reagierte die Finanzverwaltung mit koordinierten Ländererlassen vom 24. Juni 2024.

Im Dezember 2025 entschied der BFH dann in drei Hauptsacheverfahren, dass das Bundesmodell nicht verfassungswidrig ist (Urteile II R 35/24, II R 36/24, II R 37/24). Das Gericht befand, dass die Verwendung pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwerte den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Das Sächsische Finanzgericht hatte das Bundesmodell bereits im Oktober 2024 für verfassungsgemäß erklärt, das Finanzgericht Köln folgte im September 2024.

Verbände sehen das völlig anders: Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler halten die pauschale Bewertung trotz BFH-Urteil für verfassungswidrig. BdSt-Präsident Reiner Holznagel wird zitiert: "Viele Steuerzahler erleben die Reform als XXL-Belastung. Wenn der BFH hier keine Grenzen setzt, sollte nun das Bundesverfassungsgericht prüfen." Beide Verbände bereiten gemeinsam Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor.

Kritikpunkte der Verbände: Die Verwendung von Bodenrichtwerten sei regional unterschiedlich und teils veraltet, die Komplexität und mangelnde Transparenz der Bewertungsverfahren sei problematisch, und der Gleichheitsgrundsatz werde nicht ausreichend gewahrt. Besonders kritisch sehen sie die Belastungsverschiebung: In vielen Städten wird Wohnraum zugunsten von Gewerbeflächen erheblich teurer.

Für Eigentümer bleibt die Situation unbefriedigend: Die Grundsteuer muss seit 2025 gezahlt werden, auch wenn Einspruch eingelegt wurde. Sollte das Bundesverfassungsgericht später Teile des Bundesmodells kippen, würde das rückwirkend wirken – deshalb raten viele Steuerberater, bei offensichtlichen Fehlern oder deutlichen Abweichungen vom Verkehrswert Einspruch einzulegen und ruhen zu lassen.

Was sollten Neustadter Eigentümer jetzt konkret tun?

Bescheide systematisch prüfen, bei Fehlern binnen Monatsfrist Einspruch einlegen, Zahlungsverpflichtung trotzdem nachkommen. Bei Verkaufsüberlegungen: Reform kann Marktwert beeinflussen, fundierte Bewertung einholen. Mieter können Grundsteuer über Betriebskosten umgelegt bekommen – Nebenkostenabrechnung 2026 prüfen.

Die Grundsteuer-Reform hat praktische Auswirkungen auf mehrere Lebensbereiche von Eigentümern:

**Bei selbstgenutzten Immobilien:** Die Mehrbelastung ist direkt spürbar. Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Grundsteuer 2024 bei etwa 200 Euro pro Kopf in Städten wie Neustadt. Bei einer Erhöhung von 20 bis 30 Prozent (wie vielerorts beobachtet) sind das 40 bis 60 Euro Mehrbelastung pro Jahr – bei manchen Objekten aber auch deutlich mehr. Wichtig: Diese Kosten sind nicht steuerlich absetzbar bei selbstgenutztem Wohneigentum.

**Bei vermieteten Immobilien:** Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung umlagefähig – aber nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, trägt der Vermieter die Mehrbelastung selbst. Mieter werden die neue Grundsteuer erstmals in der Nebenkostenabrechnung für 2025 sehen (Zustellung bis 31.12.2026). Verbraucherportale warnen: Die Nebenkostenabrechnung 2026 könne zur Kostenfalle werden, Mieter sollten sorgfältig prüfen. Als Vermieter rate ich zu transparenter Kommunikation – erklären Sie die Reform proaktiv.

**Bei Verkaufsüberlegungen:** Die neue Grundsteuer-Belastung fließt in Kaufpreis-Verhandlungen ein. Käufer rechnen die laufenden Kosten genau durch. Ein Objekt mit deutlich gestiegener Grundsteuer kann schwerer zu verkaufen sein oder einen geringeren Preis erzielen. Umgekehrt können Objekte mit gesunkener Grundsteuer attraktiver werden. Bei der 3-Verfahren-Bewertung (Sachwert/Vergleichswert/Ertragswert), die ich für jede Verkaufs-Vorbereitung empfehle, fließt die Grundsteuer-Belastung in die Ertragswertbetrachtung ein.

**Langfristige Perspektive:** Die nächste Hauptfeststellung erfolgt 2029, dann werden die Grundsteuerwerte erneut angepasst. Auch die Hebesätze können jährlich geändert werden – Kommunen müssen bis 30. Juni eines Jahres beschließen, Änderungen gelten rückwirkend ab 1. Januar. Die Grundsteuer bleibt also ein dynamisches Thema.

**Für Neustadt konkret:** Die Stadt hat für 2026 Prüfungen möglicher Entlastungen angekündigt. Es lohnt sich, die Stadtrats-Beschlüsse im Auge zu behalten. Auch die Entwicklung der Bodenrichtwerte ist relevant – diese werden vom Gutachterausschuss alle zwei Jahre aktualisiert.

Häufige Fragen

Muss ich die neue Grundsteuer zahlen, obwohl ich Einspruch eingelegt habe?

Ja, die Grundsteuer muss trotz laufendem Einspruchsverfahren fristgerecht gezahlt werden. Das gilt auch, wenn das Finanzamt den Einspruch noch nicht bearbeitet hat. Sollte Ihr Einspruch erfolgreich sein, erstattet das Finanzamt bzw. die Stadt die zu viel gezahlten Beträge später. Die Zahlungstermine sind vierteljährlich: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Neustadt?

Den Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2022 können Sie kostenlos über das Bodenrichtwertinformationssystem Rheinland-Pfalz (BORIS RLP) abrufen. Die Online-Auskunft ist kostenfrei, nur schriftliche Auszüge kosten eine Gebühr. Geben Sie Ihre Grundstücksadresse ein, das System zeigt dann die zugehörige Bodenrichtwertzone. Alternativ können Sie beim Gutachterausschuss der Stadt Neustadt nachfragen.

Kann ich die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Das hängt von der Nutzung ab. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist die Grundsteuer nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien können Sie die Grundsteuer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Bei gewerblich genutzten Grundstücken ist sie Betriebsausgabe. Als Mieter können Sie die umgelegte Grundsteuer nicht steuerlich absetzen.

Warum ist meine Grundsteuer gestiegen, obwohl die Reform aufkommensneutral sein sollte?

Aufkommensneutralität bedeutet nur, dass die Gesamteinnahmen einer Kommune nicht steigen sollen – nicht, dass jeder Einzelne gleich viel zahlt. Die Neubewertung führt zwangsläufig zu individuellen Verschiebungen. In Rheinland-Pfalz werden durch das Bundesmodell Wohnimmobilien – insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser – tendenziell höher bewertet als zuvor, während Gewerbeimmobilien oft entlastet werden. Zudem haben viele Kommunen wie Neustadt die Hebesätze erhöht, was zusätzlich belastet.

Lohnt sich ein Verkehrswertgutachten, um die Grundsteuer zu senken?

Das kann sich in Einzelfällen lohnen, ist aber aufwendig. Der Bundesfinanzhof hat im Mai 2024 entschieden, dass Eigentümer nachweisen können müssen, wenn ihr Grundstück deutlich weniger wert ist als vom Finanzamt angesetzt. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kostet allerdings zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Sinnvoll ist das vor allem bei sehr hohen Grundsteuerwerten oder wenn der Verkehrswert offensichtlich deutlich niedriger liegt – etwa bei Altlasten, Bauschäden oder stark eingeschränkter Nutzbarkeit. Ich unterstütze Sie gern bei der Einschätzung, ob sich das in Ihrem Fall rechnet.

Was passiert mit der Grundsteuer bei einem Eigentümerwechsel?

Die Grundsteuer wird jahresweise erhoben und ist vierteljährlich zu zahlen. Bei einem Eigentümerwechsel während des Jahres schuldet zunächst der bisherige Eigentümer die Grundsteuer bis Jahresende. Im Folgejahr stellt das Finanzamt aufgrund der Eigentumsänderung (Mitteilung durch Notar/Grundbuchamt) neue Bescheide aus. Zwischen Käufer und Verkäufer wird die anteilige Grundsteuer in der Regel im Kaufvertrag oder notariellen Abwicklung geregelt – oft zahlt der Verkäufer bis zum Übergabetag, der Käufer ab dann. Die Stadt Neustadt aktualisiert ihre Bescheide, sobald die Messbescheide des Finanzamts vorliegen – das kann einige Monate dauern.

Können die Hebesätze in Neustadt noch weiter steigen?

Ja, grundsätzlich können Kommunen ihre Hebesätze jährlich anpassen. Der Stadtrat kann bis 30. Juni eines Jahres beschließen, die Änderung gilt dann rückwirkend ab 1. Januar. Für 2026 hat der Neustadter Stadtrat Prüfungen möglicher Entlastungen angekündigt – ob das zu Hebesatz-Senkungen führt, bleibt abzuwarten. Langfristig hängen die Hebesätze von der kommunalen Haushaltslage ab. Steigende Sozialausgaben und Investitionsbedarfe können Druck auf die Grundsteuer-Einnahmen ausüben. Ich beobachte seit Jahren, dass die Hebesätze in der Pfalz tendenziell steigen – Neustadt liegt mit 620 Prozent im mittleren Bereich der RLP-Städte.

Wie wirkt sich die Grundsteuer auf den Immobilienwert aus?

Höhere Grundsteuer-Belastung kann den Marktwert mindern, da Käufer die laufenden Kosten in ihre Kalkulation einbeziehen. Besonders bei Kapitalanlegern fließt die Grundsteuer direkt in die Renditeberechnung ein – höhere Nebenkosten bedeuten geringere Nettomietrendite. Bei selbstgenutzten Immobilien ist der Effekt geringer, aber auch hier achten Käufer zunehmend auf Betriebskosten. Bei der 3-Verfahren-Bewertung (Sachwert/Vergleichswert/Ertragswert), die ich für jede seriöse Immobilienbewertung empfehle, fließt die Grundsteuer in die Ertragswertbetrachtung ein. Eine Erhöhung um 200 Euro jährlich kann bei üblichen Kapitalisierungszinssätzen den Ertragswert um 2.000 bis 3.000 Euro mindern – je nach Objekt und Lage.

Die Grundsteuer-Reform ist für viele Neustadter Eigentümer spürbar – manche zahlen deutlich mehr, andere weniger. Die Erhöhung des Hebesatzes auf 620 Prozent verstärkt die Belastung zusätzlich. Ich rate zu ruhiger Prüfung der Bescheide, bei offensichtlichen Fehlern zu raschem Einspruch binnen Monatsfrist. Die juristische Diskussion ist noch nicht abgeschlossen, die Grundsteuer muss aber gezahlt werden. Wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollte die neue Grundsteuer-Belastung in der Kalkulation berücksichtigen. Als Diplom-Kaufmann mit 13 Jahren Erfahrung in Neustadt unterstütze ich Sie gern bei der Einordnung – fundiert, diskret und ohne Online-Tool. Die Grundsteuer bleibt ein dynamisches Thema, die nächste Hauptfeststellung erfolgt 2029. Ich beobachte die Entwicklung weiter und halte Sie auf dem Laufenden.
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Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie heute wert ist, dann sprechen Sie mit mir oder meiner Schwester Sarah. Drei-Verfahren-Bewertung, ohne Verpflichtung zum nächsten Schritt.

Dennis Will
Dennis Will
Geschäftsführer, Diplom-Kaufmann, 13 Jahre Erfahrung, IHK-Sachkundepruefung §34c GewO, Neustadt-Spezialist

Geschäftsführer von Will Immobilien, Diplom-Kaufmann mit 13 Jahren Erfahrung am Pfälzer Immobilienmarkt. Spezialist für Neustadt und die Mittelhaardt. IHK-Sachkundeprüfung §34c GewO.

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Quellen
Pfalz-Marktupdate

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