Objektdaten
Diese geräumige 3,5-Zimmer-Maisonette-Wohnung befindet sich in einem 12-Parteienhaus in
ruhiger, aber zentrumsnaher Lage von Neustadt. Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss
(Dachgeschoss) und ist bequem über einen Aufzug zu erreichen. Sie verfügt insgesamt über
eine Wohnfläche von 101 m² und verteilt wie folgt auf:
- Zwei Schlafzimmer-
- Wohnbereich mit Zugang zum Balkon
- Separate Küche
- Galerie
- Zwei Badezimmer mit Badewanne
- Gäste-WC
Ein Tiefgaragenstellplatz, eine Waschküche im Keller sowie ein allgemeiner Fahrradkeller
runden das Wohnungsangebot. Ein Hausmeisterservice vor Ort ist ebenfalls gegeben.
Die optimale Nahversorgung sowie der gepflegte Gesamteindruck und die Raumaufteilung
machen dieses Angebot so besonders. Auf Haustiere möchte der Vermieter verzichten.
Neustadt an der Weinstraße (ca. 54.000 Einwohner) ist eine kreisfreie Stadt in
Rheinland-Pfalz. Sie gehört zu den zehn größten Städten des Bundeslandes. Neustadt an
der Weinstraße liegt in exponierter Lage am Rand des Pfälzerwaldes und am Mittelpunkt
der Deutschen Weinstraße.
Die wichtigsten Ressourcen von Neustadt an der Weinstraße sind seine einmalige Lage, die
Kulturlandschaft sowie die intakte Umwelt. Der Weinanbau spielt eine herausragende Rolle:
Neustadt und seine neun Weindörfer sind die zweitgrößte Weinbau treibende Gemeinde in
Rheinland-Pfalz.
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Swetlana Podgornyj
Telefon: 06321 - 954 84 91
s.podgornyj@sw-immobilien.de
Der Maklervertrag mit uns und / oder unserem Beauftragten kommt durch schriftl. Vereinbarung o. durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Courtage in Höhe von 1.400,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 16 %, ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Sie ist vom Käufer an Sarah N. Will & Dennis M. Will Immobilien GbR, Inhaberin Sarah Will und Dennis Will zu zahlen. Sarah N. Will & Dennis M. Will Immobilien GbR, Sarah Will und Dennis Will, sowie ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).