Objektdaten
Dieses großzügige Gewerbeanwesen überzeugt durch seine vielfältige Nutzung mit mehreren Produktions- und Lagerräumen und einem großen Freigelände. Abgerundet wird das Angebot durch einen Sanitärbereich mit WC, Pissoir und Dusche sowie einem Sozialbereich mit Küche.
Die 643,58 m² große Werkstatt- und Lagerfläche mit Betonboden ist ebenerdig und offen gestaltet. Ausgestattet mit Sozialräumen, sanitären Einrichtungen und isolierverglasten Fenstern, haben Sie hier vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Eine Heizung ist nicht vorhanden. Höhe der Räume ca. 3,40 m.
Der Hallenkomplex besteht aus der 385,81 m² großen Haupthalle und zwei Nebenhallen mit 83,58 m², bzw. 100,94 m².
Über das vorhandene Silo wurde das Objekt mit Holzabfällen geheizt.
Eine komplette Eigennutzung, Teilvermietung sowie auch ein Abriss der vorhandenen Gebäudeteile und ein Neubau ist denkbar.
Biedesheim ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Göllheim an und liegt nördlich zwischen den Städten Eisenberg und Grünstadt, welche jeweils mit größeren Industriegebieten Zugang zur Autobahn A6 haben.
Biedesheim ist verkehrsgünstig gelegen zwischen Kaiserslautern und Worms.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend. In kurzer Entfernung befinden sich die A 63 im Westen, die A 6 im Süden und die A 61 im Osten. Zur BAB 63 (Mainz-Kaiserslautern) sind es ca. 6 km, zum nächsten Bahnhof in Eisenberg ebenfalls ca. 6 km. Die Metropolregion Rhein-Neckar mit den Städten Ludwigshafen und Mannheim ist in ca. 30 min. zu erreichen. Der Flughafen Frankfurt ist ca. 80 km entfernt.

Jan Flockerzi
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Die Courtage in Höhe von 4,76% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %, auf den Kaufpreis, ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Sie ist vom Käufer an Sarah Will Immobilien, Inhaberin Sarah Will zu zahlen. Sarah Will Immobilien, Sarah Will und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. § 656c BGB Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien. Wortlaut des neuen § 656c BGB – E „(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten.“ Hieraus ergibt sich dann folgende Verteilung der Maklerprovision nach dem 23.12.2020 Verkäufer: Zahlung einer Maklerprovision von 3% zzgl. der gesetzliche geltenden Mehrwertsteuer; Käufer: Zahlung einer Maklerprovision von 3% zzgl. der gesetzliche geltenden Mehrwertsteuer.